Bei uns in der Siedlung soll nun der Feinbelag auf die Straße aufgetragen werden, die Kosten dafür werden auf die Anwohner umgelegt. Klar.
Welche Rechte, als Betroffener, hat man da?
Muss die Ausschreibung, die Angobte, die Rechnung etc. auf Verlangen vorgezeigt oder gar veröffentlicht werden? Denn, es kann doch nur das umgelegt werden, was wirklich dafür ausgegeben wurde, oder?
Aktuelle Situation ist, dass in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung beschlossen wurde, dass der FB aufgetragen werden soll und dass hierzu eine Ausschreibung gemacht wird. Das wars.
Keine Angebote... nix weiteres wurde veröffentlicht...![]()
Wenn es sich jedoch um Angelegenheiten handelt, welche "nur" die Gemeinde betreffen (ohne Umlage auf Bürger) ist alles fein säuberlich im Internet einsehbar.
Ich würde nun schon gerne wissen was auf mich zukommt und was es schlussendlich, tatsächlich kostet. Nachdem meine Frau heute Morgen da angerufen hat, gab es keine Auskunft, weil man sich sonst "festnageln" lassen könnte und auf das Angebot ja noch was drauf kommen könnte...
Weiß jemand wie sowas normal laufen sollte?
Danke!
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Baum-Darstellung
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28.08.2013, 10:03 #1
Frage: Gemeinde Kostenumlage auf Anwohner, was muss veröffentlich werden?
Beste Grüße, Steff
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