... zur Rehabilitation die eingehenden Briefe der Patienten in deren Abwesenheit öffnen?
Ergebnis 1 bis 11 von 11
Hybrid-Darstellung
-
16.04.2014, 19:03 #1ehemaliges mitgliedGast
Postgeheimnis: darf eine Einrichtung ...
-
16.04.2014, 19:28 #2
- Registriert seit
- 18.02.2004
- Ort
- Ditschiland
- Beiträge
- 27.238
So pauschal nicht zu beantworten.
Kommt drauf an was für eine Reha,wenn Suchtreha darf teilweise gar keine Post empfangen werden,oder wird erst nach Prüfung weiter gegeben ...VG
Udo
-
16.04.2014, 19:40 #3ehemaliges mitgliedGast
Ja, Suchtreha. Wo aber steht, dass die Post ohne Beisein des Adressaten geöffnet werden darf?
-
16.04.2014, 20:00 #4
Vielleicht hat man ja zu Beginn Entsprechendes unterschrieben, oder ist das ausgeschlossen? Ich würde einfach mal die Klinikleitung fragen, warum das gemacht wird und auf welcher Rechtsgrundlade. Wäre für mich der einfachste Weg, zunächst.
77 Grüße!
Gerhard
-
16.04.2014, 20:18 #5Onkel CGast
Dafür gibts doch "Persönlich/Vertraulich"?
-
16.04.2014, 20:24 #6
Wenn der Empfänger zuoberst steht, darf es grundsätzlich nicht geöffnet werden, auch ohne "vertraulich". Dieser Hinweis hebt ja nicht einfach das Postgeheimnis im Umkehrschluss für alle nicht gekennzeichneten Sendungen auf.
77 Grüße!
Gerhard
-
16.04.2014, 20:39 #7Onkel CGast
Nach DIN 5800 hast Du recht, die ist aber immer noch nicht bei jedermann bekannt.
-
16.04.2014, 20:41 #8
- Registriert seit
- 18.02.2004
- Ort
- Ditschiland
- Beiträge
- 27.238
Auf dem Weg soll verhindert werden das der Patient Suchtmittel erhält.
VG
Udo
-
16.04.2014, 20:48 #9Onkel CGast
Das wäre doch auch durch ein Öffnen des Umschlags im beisein eines Mitarbeiters der Einrichtung zu realisieren?
-
16.04.2014, 22:19 #10
Suchtreha...
Frage: freiwillig oder richterlich eingewiesen? Schon ein Unterschied, ob sich jemand einer freiwilligen Therapie (z.B. Entgiftung) unterwirft und mit der Aufnahme die Hausregeln akzeptiert oder ob er z.B. aufgrund eines richterlichen Beschlusses zwangseingewiesen ist.
Art. 10 GG lässt eine Beschränkung des Grundrechtes mittels förmlichen Gesetzes zu, §206 StGB (Verletzung des Brief- und Postgeheimnisses) greift damit nicht mehr.
Der Grundsatz im BtM-Verfahren "Therapie statt Strafe" wäre sicher auch ad absurdum geführt, könnte man so ungeprüft berauschende Mittel in forensische Einrichtungen "einfliegen". Fraglich ist für mich vielmehr, ob es zulässig ist, die Post auch zu lesen. Dies sollte außerhalb von Strafvollzugsmaßnahmen so oder so unzulässig sein. Ich denke, eine Beteiligungspflicht des Betroffenen der Maßnahmen lässt sich nicht ableiten.
Volljuristen unter uns: Ihr könnt das sicher besser ausdrücken *grins
Gruß Lou
First member of the Rolex Madness Social Club
-
16.04.2014, 22:46 #11RAMichelGast
Bei freiwilliger Suchtreha wird im Behandlungsvertrag die Postkontrolle vereinbart, bei richterlich angeordneter Unterbringung ist der Patient in der Rolle eines Strafgefangenen. Da wird alles gefilzt. Sinn der Maßnahme: Keine Drogenübersendung im Brief, keine textlichen Hinweise auf Verstecke im Anstaltsbereich.
Ähnliche Themen
-
Was darf eine Daytona von 94 kosten
Von Date-Jaeger im Forum Rolex - KaufberatungAntworten: 9Letzter Beitrag: 07.04.2009, 09:55 -
Was darf es denn sein? Bitte eine LadyDJ und eine Stahl D
Von waba im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 16Letzter Beitrag: 15.04.2008, 12:42 -
Was darf eine Box (11.00.71) mit org. Umkarton kosten?
Von costafu im Forum Rolex - KaufberatungAntworten: 22Letzter Beitrag: 13.09.2007, 18:55 -
Wie viel darf eine....
Von dengle im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 9Letzter Beitrag: 21.04.2005, 22:05 -
Was darf so eine kosten:
Von ascanius im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 4Letzter Beitrag: 03.05.2004, 18:22
Lesezeichen