Nur mal eine kurze Frage in die Runde.
Waren voriges Jahr im Urlaub in Italien.
Heute kam ein Strafzettel. Irgendwo ohne Genehmigung in eine verkehrsberuhigte Zone eingefahren.
Übersichtlicher Zettel: 88 € soll ich sofort überweisen.
Die hätte ich ja auch noch…….
Aber: Datum des Verstoßes ist der 04.08.2021
Datum vom Aktenzeichen 01.08.2022
Zustellung 12.08.2022
Ist das denn nicht schon verjährt ?
Ich meine, wenn ich nicht unbedingt zahlen muss, negiere ich das auch gerne.
Weiß da jemand was genaues ?
Danke mal
( Das Auto ist unser alter Dritt-Wagen, fährt nicht mehr nach Italien )
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Thema: Italienischer Strafzettel
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12.08.2022, 20:00 #1
Italienischer Strafzettel
Mfg. Simon
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12.08.2022, 20:21 #2
Das Ding war schon verjährt als sie es bearbeitet haben. Die Zeitspanne sind 362 Tage zwischen 4.8.21 und 1.8.22. Aber man kann es ja versuchen den Touristen nachher noch etwas aus der Tasche zu ziehen.
Viele Grüße, MarcoDa, wo Du sitzt, kann ich mir auch gut eine Zimmerpflanze vorstellen.
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12.08.2022, 20:32 #3
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Danke dir Marco.
Das hier ist es.
Gehen wir dann was essen…….von dem GeldMfg. Simon
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12.08.2022, 23:34 #4
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12.08.2022, 20:43 #5
Vielleicht ist ein Widerspruch wg. Verjährung dennoch sinnvoll damit die Akte geschlossen wird. Aber sicher gibts hier einen Experten.
Beste Grüße, Marco
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13.08.2022, 07:05 #6
Ich würde abwarten, ob noch ein Mahnbescheid mit Inkassoandrohung von einen deutschen Durchführungsbehörde kommt; war bei mir der Fall, danach habe ich nach Rücksprache mit dem ADAC bezahlt. 😕
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13.08.2022, 08:42 #7
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13.08.2022, 09:31 #8
Unabhängig von Verjährung ist das Ding hier doch gar nicht vollstreckbar. Das BfJ vollstreckt hier nicht, weil es keine Halterhaftung in D bei Verkehrsverstößen gibt. Geben die italienischen Behörden das an ein privates Inkasso ab, drohen die nur und beißen nicht
Ciao, Sascha
última estación - esperanza
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22.08.2022, 08:58 #9
Unabhängig ob verjährt oder nicht, frage ich mich ob das wirklich so ist?
Habe im Internet auf die Schnelle folgendes gefunden:
Häufig haben Verkehrssünder die Hoffnung, dass die Bußgeldbescheide aus dem Ausland nicht vollstreckt werden können. Allerdings ist es nicht ratsam, das Bußgeld aus Italien nicht zu bezahlen, denn es gibt ein Vollstreckungsabkommen zwischen Italien und Deutschland, das die Durchsetzung der italienischen Knöllchen gewährleistet (...)
Wenn Sie sich dazu entschließen, den Strafzettel aus Italien zu bezahlen, sollten Sie dies am besten zeitnah tun. Betroffene, die binnen 60 Tagen das Bußgeld aus Italien zahlen, müssen nämlich nur den Sockelbetrag entrichten. Schieben Sie die Zahlung länger auf, verdoppelt sich der Geldbetrag. Dasselbe könnte passieren, wenn Sie den Strafzettel in Italien für den Mietwagen nicht bezahlen und sich darauf verlassen, dass dieser nicht vollstreckt wird.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.de/straf...t%20eingezogen.Gruss Wolfgang
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21.08.2022, 12:15 #10
Es gab scheinbar, begründet durch Corona, in I eine Verlängerung von Fristen.
Wenn innerhalb der nächsten 60 Tage kein Strafzettel folgt, ist es wohl erledigt. Sonst wird eine Zahlung empfohlen.Geändert von ernst.fall (21.08.2022 um 12:16 Uhr)
Mfg. Simon
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21.08.2022, 14:42 #11
Ich schmeisse sowas immer in die Rundablage...egal ob aus Österreich (kommt prinzipiell immer erst NACH Ablauf der im Schreiben möglichen Widerspruchsfrist an) oder Italien oder auch Frankreich. Ich habe das noch nie gezahlt.
Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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21.08.2022, 15:05 #12
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Dito hatte mal 3 Blitzer in Frankreich kam irgendwann und habe ich ignoriert.
Dann Inkasso. Hab da angerufen und gesagt sollen sich das Papier sparen und mich nicht belästigen und ansonsten gerne mal vorbeikommen. Dann war Ruhe.
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27.08.2022, 16:52 #13
Ist doch immer das Gleiche. Das haben wir doch schon zig mal diskutiert.
Die Italiener versuchen direkt an die Kohle ranzukommen, um sie selbst einzusacken. Also die Zettel aus Italien oder deutschen Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten einfach wegwerfen. Die haben gar keine Rechte.
Vollstrecken können nur unsere Behörden. Dann bleibt aber das Geld in Deutschland und die Italiener schauen in die Röhre. Und dieses offizielle Verfahren machen die Italiener im Gegensatz z.B zu den Österreichern nicht.
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29.08.2022, 16:29 #14
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29.08.2022, 21:50 #15
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29.08.2022, 11:12 #16
Ich hänge mich aus aktuellem Anlass mal kurz hier ran.
Lohnt sich ein Einspruch bzw. die Abgabe an einen RA wegen eines eventuellen Messfehlers?
Überschreitung um 24km/h, außerorts (Autobahn): unstrittig! Mich nervt nur der Punkt in Flensburg.
Messmethode: TraffiStar S 330, stationär.
Bei der Onlinesuche werden ja zig "Angebote" von RA angezeigt, nur unnötige Verwaltungsarbeit erzeugen und bezahlen will ich auch nicht.
War schonmal jemand erfolgreich mit so einem Einspruch?LG
Günni
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08.09.2022, 10:50 #17
Die Traffistar S 350 wurden wegen eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes hier alle stillgelegt und abgebaut. Gleiches Schicksal droht nun den Traffistar S 330. Das OLG hat in einer Verfügung Ende 2021 festgestellt, dass auf Basis der v.g. Rechtsprechung des VerfGH auch die Messungen dieser Kisten nicht verwertbar seien. Wie gesagt - im Saarland.......
Hab mich mal vor ein paar Jahren in Baden-Württemberg bis zum Verfassungsgerichtshof bzgl. Traffistar S 330 durchgenudelt und bin auf die Nase gefallen..........
Wie das im Moment außerhalb des Saarlandes aussieht, kann ich nicht sagen. Fakt ist, dass die Traffistar S 330 eigentlich gar keine Zulassung haben dürften, da sie erforderliche Vorgaben aus den Zulassungsvorschriften für solche Geräte überhaupt nicht erfüllen.Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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29.08.2022, 12:29 #18
Ja, vor vielen Jahren... Gerät nicht mehr geeicht (Plakette abgelaufen), Bediener ohne Schulung/Zulassung usw..
Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n]
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29.08.2022, 13:16 #19
Das war vor vielen Jahren.. seit die Folgen für Geschwindigkeitsverstöße drastischer werden, gibts weit mehr Einsprüche und deshalb viel mehr Aufmerksamkeit beim Messpersonal.. wobei bei stationären Anlagen die Fehlerquellen schon mal wegfallen. Aber da gibts ne andere Schiene - wenn das Gerät die Rohmessdaten nicht speichert, kann ein noch so versierter Gutachter die Messung nicht überprüfen. Deswegen haben schon manche Gerichte und manche Bundesländer derartige Messungen nicht weiter verfolgt. Kein rechtsstaatliches Verfahren, wenn der Vorwurf nicht überprüft werden kann etc. etc. Vielleicht gehört das TraffiStar dazu?
Aber da gibts wohl unterschiedliche Urteile, ohne Kostenzusage einer Rechtsschutzversicherung würd ich eher zahlen, als das Prozessrisiko in Kauf zu nehmen.Ciao, Sascha
última estación - esperanza
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29.08.2022, 13:28 #20
Rechtschutz wäre da - ohne SB. Wenn es dazu ne Quelle zur Erfolgsquote gäbe, würde mir die Entscheidung leichter fallen.
Vor zwei Jahren gab es nen Punkt wegen erloschener Betriebserlaubnis, der wäre im Januar weg.
Soweit ich mich eingelesen habe, fällt der weg, da jetzt der Punkt wegen Überschreitung der Geschwindigkeit gesetzt wird.
Also kein Wiederholungstäter.LG
Günni
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