Hallo Grhard,
frag' bei Deiner Gebäudeversicherung an, ob diese Schäden dort mit versichert sind. Falls ja, werden die Kosten für die Entsorgung erstattet; u.U. sind auch die Kosten für Neupflanzung beschädigter Pflanzen mitversichert.
Über die gesetzliche Situation kann ich leider nix sagen.![]()
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28.07.2013, 09:45 #1
Baum nach Sturm in Nachbars Garten - wer schafft ihn weg und zahlt dafür?
Bei Mietern sind zwei Bäume nach heftigem Gewittersturm umgefallen, einer in Nachbars Garten. Gott Sei Dank nur geringe Schäden im Garten, kein Schaden am Haus und kein Personenschaden. Jetzt erzählte meine Frau, es gebe wohl eine relativ neue gesetzliche Regelung, nach der, ob sinnvoll oder nicht, der Nachbar dafür zuständig sei, den eigenen Schaden bei ihm zu beheben und auch den Teil des Baums, der auf seinem Grundstück liegt, selber zu zerlegen und zu entsorgen, auf seine Kosten. Aber sie wusste keine Quelle für diese Bestimmung. Weiß das jemand von Euch, ob's stimmt und wo man das nachlesen kann?
77 Grüße!
Gerhard
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28.07.2013, 10:08 #2
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Es grüßt der Bernd
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28.07.2013, 11:07 #3
Bin genau wie Bernd der Meinung, dass die eigene Gebäudeversicherung
dafür aufkommt. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
ManfredEin Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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28.07.2013, 11:35 #4ehemaliges mitgliedGast
Wenn mein Baum einen Schaden beim Nachbarn verursacht und dort liegt, dann sehe ich es als Selbstverständlichkeit an, dass dieser von mir behoben wird und ich für die Entsorgung des Baumes zuständig bin.
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28.07.2013, 11:44 #5>> Gruß Siggi <<
Insured by Smith & Wesson, Security by Winchester, Funeral arrangements by Kubota
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Sá sigurstranglegasti eykur nú hraðann ---- Working Class Hero
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28.07.2013, 12:12 #6
Die Gebäudeversicherung kommt wohl allenfalls im Wege der Kulanz auf, und mit elticher Trickserei, denn ein Gebäude ist nicht zu Schaden gekommen. Dass der Grundstückseigentümer im Grunde für Beseitigung aufkommt, entspräche auch meiner Meinung. Dennoch fand ich interessant, dass es wohl nicht automatisch so ist, und den Quellen, die Siggi angeführt hat, entnehme ich, dass nach dem Verursacherprinzip der Grundstückseigentümer, auf dessen Grund der Baum stand, eben nicht Verursacher ist, wenn der Baum so beschaffen war, dass ein Umfallen nicht vorauszusehen war (Alter, Krankheit, Beschädigung=.
77 Grüße!
Gerhard
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28.07.2013, 13:38 #7
Ich hatte einen ähnlichen Fall vor einigen Jahren. Ich war im Ausland und mein Bruder sagte mir, dass eine 15 Meter hohe Birke auf von meinem Grundstück in den Garten des Nachbars fiel. Kein Personenschaden, geringer Sachschaden (nur mein eigener Zaun). Als ich wieder in D war, wunderte ich mich, dass mein Nachbar den Baum schon, zumindest den Teil, der auf seinem Grundstück lag, entsorgt hatte.
Nichtsdestotrotz fragte ich meine Versicherung, die mir sagte, dass die Kosten der Entsorgung und etwaige Schäden beim Nachbarn über die Versicherung abgedeckt waren, aber nicht der Teil des Baumes, der auf meinem Grundstücksteil lag, nicht mein Zaun und kein Ersatz für den Baum....
Rheinische Grüße, Frank
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28.07.2013, 13:51 #8
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28.07.2013, 15:39 #9
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28.07.2013, 16:35 #10
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Aber nur wenn ein Verschulden des Baumbesitzers vorliegt, z.B. Baum war marode und Besitzer wusste davon.
Es grüßt der Bernd
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28.07.2013, 16:50 #11
so genau weiss ich es leider nicht mehr
Rheinische Grüße, Frank
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28.07.2013, 18:31 #12
Wir hatten vor ein paar Jahren bei einem Sturm einen größeren Schaden an unserer Fassade.
Der Gartentisch des Nachbarn wurde über den Zaun weg uns in die Wand geweht - Isolierung zerstört, Putz hin etc.
Auch wenn er (es gab Sturmwarnung vorher) sein Zeug m. E. hätte sichern sollen - zahlen musste unsere Wohngebäudeversicherung, da der Schaden an unserem Haus aufgetreten war.
Sagten sowohl meine Versicherung als auch die des Nachbarn (die er kontaktiert hatte).Grüße, Stephan.
"Wenn der liebe Gott sich im Himmel langweilt, dann öffnet er das Fenster und betrachtet die Boulevards von Paris." H. Heine
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28.07.2013, 18:39 #13
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