Ergebnis 1 bis 20 von 153

Thema: Kanaren Rolex

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von Chris_DA-DJ-MC Beitrag anzeigen
    Leider falsch.

    Unterschied gesetzliche Gewährleistung des Händlers und freiwillige Garantie des Herstellers.

    Garantie freiwillig, freiwillig, freiwillig… nach Gutdünken und Willkür des Herstellers, die Uhr ist „alt“ Hersteller verweigert Garantie, da ist es wurscht wann wo wie gekauft, DAS kann Rolex tun – weil FREIWILLIGE Garantie Leistung
    Keine Ahnung, wo Du das her hast, oder welcher Repetitor sowas unterrichtet, jedenfalls stimmt es nicht. Richtig ist, ein Hersteller kann eine Garantie für sein Produkt übernehmen, er muss es aber nicht. Nur wenn er Garantie übernimmt, dann gilt die auch rechtlich bindend und einklagbar. Da ist dann nichts mehr mit freiwillig und Willkür, dann muss die Garantieleistung im Garantiefall erbracht werden. Garantie bedeutet rechtlich ja gerade, dass der Hersteller erklärt, in erhöhtem Maße für den Kaufgegenstand einstehen zu wollen.

    In diesem Fall hat ein offizieller Rolexkonzessionär eine neue Rolex verkauft. Er hat eine Rechnung ausgestellt und die weltweit gültige Garantiekarte ausgefüllt. Das heißt für den Kunden nichts anderes, als dass er ab diesem Zeitpunkt die von Rolex gewährten zwei Jahre Garantie hat und zwar weltweit. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, bei welchem offiziellen Konzi er gekauft hat oder wie lange die Uhr dort in der Schublade lag. Auch der Preis ist völlig irrelevant in dem Zusammenhang. Das ist Sache des Kunden und des Konzis, der die Uhren bei Rolex ja schon bezahlt hat. Das alles muss der Kunde nicht wissen und das braucht er auch nicht zu wissen. Wenn Rolex Sonderregelungen für alte Schubladenuhren hat, die als Neuuhren verkauft werden, dann ist es Aufgabe von Rolex, die Konzessionäre entsprechend zu schulen und anzuhalten, in solchen Fällen den Kunden explizit auf eine fehlende Garantie hinzuweisen und die Garantiekarte nicht auszufüllen oder unbrachbar zu machen. Nur dem Kunden erst eine Garantiekarte auszufüllen und dann Ätsch zu sagen, weil man sich auf eine angebliche Verjährung beruft, ist widersprüchliches Verhalten und würde vor deutschen Gerichten ein Augenbrauenzucken des Richters verursachen.
    Geändert von ehemaliges mitglied (15.07.2013 um 18:48 Uhr)

Ähnliche Themen

  1. Urlaub im Dezember auf den Kanaren. Empfehlungen gesucht !
    Von Evelin II im Forum Fotografie & Reisen
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 17.09.2012, 22:34
  2. Reise - Kanaren - mit Uhr LC100
    Von Benjamin F. im Forum Rolex - Haupt-Forum
    Antworten: 28
    Letzter Beitrag: 11.06.2008, 14:01

Stichworte

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •