Man müsste hierzu mal die internationalen Garantiebedingungen (AGB) von Rolex haben.

Wenn die in derartigen Fällen einen Risikoauschluß beinhalten, wäre die Reaktion von Rolex korrekt und man müsste sich an den Konzi auf den Kanaren im Rahmen gesetzlicher Gewährleistung halten (allerdings würde dann wohl spanisches Recht gelten).

Kann ich mir aber nicht vorstellen.

Irgendwie kommt mir das ganze aber spanisch vor, was dann ja wieder passen würde