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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
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    Rechtsfrage: Betreuung / Vormundschaft (oder wie's sich nennen mag....

    Folgender Sachverhalt:

    Mein Schwager ist schwer verunglückt und eher näher am Tod als am Leben. Wenn er überleben sollte vermutlich sehr schwer behindert.

    Meine Schwester hat vor ca. 6 Monaten die Scheidung beantragt. Die beiden habe zwei kleine Kinder, alle drei sind zwangsweise ausgezogen. Stress an sich hält sich wohl im unübliche niedrigen Rahmen.

    Für meine Schwester ruht die Geschichte logischerweise nun, sie möchte sich soweit es geht kümmern.

    Wer hat nun "Anrecht" auf die Betreuung? Problem ist offensichtlich die Scheidung, obwohl noch Eheleute.

    Die Familie des Verunglückten will natürlich auch die Betreuung, logisch. Allerdings gehen wir davon aus, dass nicht zum Wohle der Kinder gehandelt werden würde.

    Ich bitte darum nicht den Threat zu versammeln, lieber per PN wobei mich öffentlich nicht stört. Auf Halbwahrheiten kann ich in dem Fall dankend auch verzichten.

    Am liebsten wäre mir, der Kerl wacht morgen wieder auf und kann sich um seine Kids kümmern!
    Lieben Gruß René

  2. #2
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    Gast
    anrecht hat keiner.

    man kann höchstens als erster einen antrag stellen. alle parteien werden jedoch zu einem termin eingeladen (getrennt) und angehört...

    wenn alle wollen gehts vor gericht und der richter entscheidet.

    kann auch sein das es dann jemand unparteiisches wird.

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
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    Themenstarter
    Danke!

    Das hilft schon einmal.
    Lieben Gruß René

  4. #4
    ehemaliges mitglied
    Gast
    auch noch interessant ist, das ein amtlich bestellter betreuer alleinigen zugriff auf konten des zu betreuenden hat.

    d.h. wenn vielleicht erbmasse da ist, könnte die schon vorher verschwinden. (ich kenne deinen fall nicht, und auch nicht die familiäre situation...hab aber schon ne menge bei anderen erlebt)

    in dem fall wäre ein unparteiischer besser.

  5. #5
    Daytona Avatar von markus247
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    Ein "Anrecht" auf Betreuung existiert nicht. Das Betreuungsgericht entscheidet über die Person des Betreuers. Es wählt denjeningen aus, den es für am Besten geeignet hält.

    Ein Vorschlagsrecht hat aber quasi jeder. Gibt es eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht? Dann bedarf es im Zweifel keiner Betreuung.

    Deine Schwester sollte sich aber von ihrem Scheidungsanwalt intensiv beraten lasse, welche Konsequenzen mit dem "Ruhen" des Scheidungsverfahrens zusammen hängen. Je nach Situation können die Folgen (Unterhaltspflicht) sehr weitreichend sein.

    Alles Gute für sämtliche Beteiligten!
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  6. #6
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    Themenstarter
    Danke!

    Das Problem des Verschwindens ist exakt der Punkt. Ihr Anwalt wird eh morgen kontaktiert, ist halt erst Montag Nacht geschehen.
    Lieben Gruß René

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
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    Themenstarter
    wäre toll, wenn mich einer der RA´s oder sonstigen Personen mit Ahnung mal kurz anrufen könnte, oder per PN seite Nummer hinterlässt!!

    Hier eskaliert gerade alles. Danke!!!

    Ich bin unter 0173/2588661 erreichbar.
    Merci!
    Lieben Gruß René

  8. #8
    Ihr müsst auf jeden Fall versuchen, daß die Betreuung in der Familie bleibt...

  9. #9
    Daytona Avatar von markus247
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    Hallo René, hast du meine SMS erhalten?

    Gruß, Markus
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  10. #10
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    Vielen Dank zusammen und besonders an Markus!
    Lieben Gruß René

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