Folgender Sachverhalt:
Mein Schwager ist schwer verunglückt und eher näher am Tod als am Leben. Wenn er überleben sollte vermutlich sehr schwer behindert.
Meine Schwester hat vor ca. 6 Monaten die Scheidung beantragt. Die beiden habe zwei kleine Kinder, alle drei sind zwangsweise ausgezogen. Stress an sich hält sich wohl im unübliche niedrigen Rahmen.
Für meine Schwester ruht die Geschichte logischerweise nun, sie möchte sich soweit es geht kümmern.
Wer hat nun "Anrecht" auf die Betreuung? Problem ist offensichtlich die Scheidung, obwohl noch Eheleute.
Die Familie des Verunglückten will natürlich auch die Betreuung, logisch. Allerdings gehen wir davon aus, dass nicht zum Wohle der Kinder gehandelt werden würde.
Ich bitte darum nicht den Threat zu versammeln, lieber per PN wobei mich öffentlich nicht stört. Auf Halbwahrheiten kann ich in dem Fall dankend auch verzichten.
Am liebsten wäre mir, der Kerl wacht morgen wieder auf und kann sich um seine Kids kümmern!
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Baum-Darstellung
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10.07.2013, 19:57 #1
Rechtsfrage: Betreuung / Vormundschaft (oder wie's sich nennen mag....
Lieben Gruß René
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