Ergebnis 1 bis 8 von 8
  1. #1
    ehemaliges mitglied
    Gast

    Verkauf ETW und Fragen

    Folgende Sachlage,

    X würde gerne seine ETW verkaufen und hat dazu einen großen Makler beauftragt.

    Dieser hat auch prompt einen Käufer gefunden der Kaufen will.

    Nach einbischen handeln war man sich einig... Y hat wohl auch schon alles mit seiner Bank besprochen und die Sache steht.

    X bekommt jetzt einen Anruf von seinem Makler mit dem Vorschlag das Y gerne hohe summe ****€ als Anzahlung überweisen will und damit schonmal Schlüssel bekommt um nach seinen Wünschen zu renovieren. Y würde darüberhinaus Hausgeld und Strom bezahlen.

    Das würde auch festgehalten durch Vertrag den Makler aufsetzt. Restsumme dann zum Vertraglich festgelegten Zeitpunkt XY...


    Für X hört sich das erstmal alles ok an, würde den Vertragsentwurf des Maklers aber erstmal einem Anwalt vorlegen um zu schauen was der sagt.

    X fragt sich halt welche Sicherheiten er hat das auch wirklich gekauft wird, X denkt sich aber auch warum sollte Y abspringen und den hohen ****€ betrag verbrennen da ETW immer noch Eigentum von X da keine Umschreibung erfolgt.

    X hat halt keine Lust irgendwie dem Geld hinterher zu rennen. Obwohl das wohl alles Vertraglich geregelt sein wird.

    Da X aber den Vertrag zum checken erst ca. ende der Woche erhält, wollte X einfach mal wissen wie erfahrene User das ganze sehn

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von dpg666
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    Ich bin kein Makler - würde aber der Renovierung zustimmen. Aber erst nach unterschriebenen Notarvertrag und
    einer Bankzusage!

    So habe ich mein Haus auch gekauft.
    LG Deni

  3. #3
    Comex Avatar von The Banker
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    Notarvertrag und Finanzierungszusage - so sehe ich das auch .
    Beste Grüße, Thilo

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von ein michael
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    M sagt auch erst Unterschrift beim Notar ggfs. Finanzierungszusage
    Da y wohl vor Übergabetag des Notarvertrages rein will, würde M im Vertrag stehen haben wollen, dass ab Schlüsselübergabe für keine Schäden etc mehr aufgekommen wird (wenn möglich also Gefahrenübergang ab Schlüsselübergabe, aber eben späterer Zahlungszeitpunkt). Denn wenn y im Renovierungswahn sonst was anstellt und am Übergabetag hinweist Wohnung wurde nicht wie vereinbart übergeben, gibt es nur ärger...
    Hinweis: M ist kein Jurist oder Makler
    Ohne Signatur

  5. #5
    ehemaliges mitglied
    Gast
    vielen dank von X schonmal an alle, auch per pn. ein michael, sowas hatte X auch schon im hinterkopf. gut das du es nochmal ansprichst.

  6. #6
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    12.748
    Ich bin ein Freund klarer Verhältnisse und das besagt bei mir immer: Übergabe erst bei Vollzahlung. Alles andere kann schlaflose Nächte schaffen. Papier ist mir da zu geduldig
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  7. #7
    ehemaliges mitglied
    Gast
    problematik die es garnicht gab hat sich in luft aufgelöst. X hat gerade nochmal mit makler gequatscht und alle fragen wurden geklärt... X & Y gehn nächste woch zum notar

    X bedankt sich nochmals für den support

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von dpg666
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    Viel Erfolg beim Verkauf
    LG Deni

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