Moralisch stimme ich durchaus zu, wenn das Verhältnis zum Uhrmacher stimmt und man dort Kunde bleiben möchte. Hier kann und sollte man in der Tat "die Kirche im Dorf" oder "Fünfe gerade" sein lassen. Hinge für mich aber auch entscheidend davon ab, wie sich der Uhrmacher / Konzessionär nach dem schädigenden Ereignis verhält.

Rechtlich sieht die Sache freilich anders aus. Beim Schadensersatz kommt es nicht auf Erheblichkeit an, sondern im Vordergrund steht Naturalrestitution, also die Wiederherstellung des status quo ante:

"Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand (wieder)herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre."
, § 249 Abs. 1 BGB

Hier: vermacktes Band = Eigentumsverletzung

Bitte nicht falsch verstehen! Es geht hier nicht ums querulantische Nörgeln, das "Herausquetschen des letzten Cents" oder das (moralische) Übervorteilen eines (u.U. langjährigen) Vertrags- und Ansprechpartners, der auch schon oft hier und da preislich den ein oder anderen Euro "nachgelassen" hatte! Ob man seine Ansprüche also wirklich durchsetzen mag, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Zu guter Letzt sollte vielleicht aber auch die vielzitierte "Uhrmacherehre" eine Rolle spielen.