Gibt doch kein Formblatt dafür, sorry.
Mein Kollege meinte ein Formblatt zur Eigenerklärung der Bietereignung. Das ist aber was anderes. Aber wenn der Auftraggeber die Erklärung in einer bestimmten Form haben will, muss er das als Anlage an die Verdingungsunterlagen mitgeben. Wenn da also nichts dran ist, gibt es keine vorgegebene Form...
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13.06.2013, 13:14 #5Viele Grüße
Matthias




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