Naja, hab keine Ahnung, aber meiner Meinung nach hast Du als "nicht-Azubi" die "Azubi-Konditionen" genutzt und musst diese nun nachzahlen. Das hat imho nichts mit Preiserhöhung aus den AGB zu tun.
Ergebnis 1 bis 18 von 18
Thema: sofortiges Kündigungsrecht?!
-
08.05.2013, 14:49 #1
- Registriert seit
- 22.06.2010
- Ort
- Mittelfranken
- Beiträge
- 2.409
sofortiges Kündigungsrecht?!
Hallo zusammen,
habe kurz eine Frage zum Thema sofortiges Kündigungsrecht.
Habe zu meiner Ausbildungszeit einen Fitnessvertrag abgeschlossen für 12 Monate, montl. 40 Euro.
Nach einem Jahr verlängert sich der Vertrag automatisch es sei denn man kündigt 3 Monate zuvor.
Nach knapp 3 Jahren fällt denen ein mir per E-mail zu schreiben, dass Tarifanpassungen vorgenommen werden ich solle doch bitte einen Nachweiß erbringen, dass ich noch "Azubi" sei.
Ich hatte dann nur darauf geantwortet, dass ich schon arbeite und eine Tarifanpassung lt. deren (!!) AGB´s nur einmal jährlich um monatlich 5 Euro angehoben werden darf. Außerdem gilt der Vertrag für 12 Monate bis einschliesslich zum 01.10.2013. Es stand auch nirgends im Vertrag, dass ich Angabe machen muss, sobald sich bei mir was ändert.
Daraufhin kam keine Antwort E-mail zurück und nun buchen die mir 56 Euro ab!
Kann ich daraufhin schriftlich sofort kündigen, da Vertragsverstoß und die Einziehungsermächtigung stoppen?
Ich hab auch ehrlich gesagt keine große Lust mit denen zu reden. Am Telefon wurde mir nur gesagt, sie haben es die letzten Jahre selbst schleifen lassen, aber so gehts nun ja auch nicht mehr weiter.
Grüße,
DominikGeändert von NOmBre (08.05.2013 um 14:51 Uhr)
Gruß,
Dominik
-
08.05.2013, 16:04 #2
- Registriert seit
- 23.11.2009
- Beiträge
- 3.226
Gruß
Tobias
--------------------------------------------------------------------------
-
08.05.2013, 16:16 #3
Naja, von Nachzahlung ist ja nirgendwo die Rede.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
-
08.05.2013, 17:25 #4
Deine Erwartungshaltung ist jetzt die, dass Du ein Leben lang Azubi-Konditionen bekommst?
-
08.05.2013, 17:37 #5
Tarifanpassung bezieht nur auf existierende Konditionen eines existierenden Vertrages.
Jedoch bist Du nicht mehr Azubi und musst daher ein Vertrag fuer "Erwachsene/Arbeitende" abschliessen.
Man kann auch nicht lebenslaenglich mit Studentenausweis billiger U-Bahn fahren!
Gruss,
BernhardGruss,
Bernhard
-
08.05.2013, 18:08 #6
Dann muss sowas m.E. in den Vertrag.
Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
Christian
-
08.05.2013, 18:22 #7
Den wir nicht kennen, insofern ist die Diskussion eh müßig.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
-
08.05.2013, 18:42 #8
-
08.05.2013, 19:39 #9
- Registriert seit
- 22.06.2010
- Ort
- Mittelfranken
- Beiträge
- 2.409
Themenstarter
Nö, das nicht. Aber während einer Vertragslaufzeit einfach mal den Beitrag erhöhen, davon steht nichts geschrieben. Lediglich Erhöhung um 5 Euro. Anpassungen erfolgen automatisch wenn sich Mehrwertsteuer erhöhen sollte. Was aber nicht vorliegt - steht geschrieben.
Meines Erachtens gelten die 40 Euro solange, bis jemand Einwendung dagegen hat. Sprich nach allen 12 Monaten sollte eine Abfrage erfolgen wie lange ich noch Azubi bin. Solange keiner was dagegen hat bleibt alles beim alten, ansonsten halt erhöhen.
Hab mich auch nie drum gekümmert, um ehrlich zu sein.
Ich werd nochmal persönlich vorbeischauen und mit dem Chef reden... Meist der bessere Weg.Gruß,
Dominik
-
08.05.2013, 21:25 #10
harte Zeiten zwischen TwenTours und Seniorenpass....
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
-
08.05.2013, 21:47 #11
-
08.05.2013, 22:30 #12
- Registriert seit
- 27.03.2010
- Ort
- 🇩🇪 🇨🇦
- Beiträge
- 8.424
Wegen 56,- Piepen so einen Bohei veranstalten?
Wir sind hier bei RLXBeste Grüße,
Michael
"Thank you, Mr. Speaker"
-
09.05.2013, 06:03 #13
Zum Verständnis: die 56,-- € sind der derzeit geltende Satz für normale Mitglieder. Die 40,-- waren ein ermäßigter Satz für Azubis. Dein Problem ist jetzt, dass jemand, der den notwendigen Status für den ermäßigten Satz nicht mehr hat, unverzüglich auf den normalen Satz angehoben wird? Das heißt, Deiner Meinung nach dürfte, wenn der Grund für die Ermäßigung wegfällt, trotzdem nur eine schrittweise Anpassung auf den normalen Satz stattfinden?
Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
-
09.05.2013, 08:32 #14ehemaliges mitgliedGast
Die einzige Frage ist, ob der Wegfall des Azubistatus ein Sonderkündigungsrecht mit sich bringt. Alles andere wurde oben gesagt... wenn es dir im Studio gefällt, dann ist es doch nur fair, den - aus meiner Sicht wirklich fairen - Preis zu zahlen! Oder ist die Qualität der Leistung nicht die 16€ mehr Wert?
Gruß
Claus
-
09.05.2013, 17:18 #15
- Registriert seit
- 22.06.2010
- Ort
- Mittelfranken
- Beiträge
- 2.409
Themenstarter
-
09.05.2013, 18:03 #16
Mutiger Thread.
Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
-
09.05.2013, 18:10 #17
- Registriert seit
- 23.11.2009
- Beiträge
- 3.226
Wieso wäre ein neuer Vertrag fällig? Im Mobilfunk, DSL etc. Bereich sind Klauseln wie "erstes Jahr 19,99 danach 29,99" ganz normal (im gleichen Vertrag). In deinen AGB steht mit Sicherheit auch "sobald der ermäßigte Satz wegfällt gilt der Normaltarif" o.ä.
Aber wie schon vermerkt, ohne Vertrag kann Dir hier niemand verbindlich etwas sagen
-
09.05.2013, 18:54 #18http://i55.tinypic.com/29cm2hc.jpg
http://i53.tinypic.com/adokk4.jpg
wovon haben Männer eigentlich vor 1963 geträumt?
Lesezeichen