Der Versicherung würde ich das Schreiben auf keinen Fall vorlegen! Eine bessere Steilvorlage zu Leistungsverweigerung bzw. in Regressnahme kann man ja gar nicht geben. Das Versicherungsunternehmen könnte ja bei (fast) jedem Schaden behaupten, es läge an der nicht vollständig erteilten Betriebserlaubnis (so deute ich den Wisch mal einfach)....

Ich arbeite für einen Versicherer, also darf ich so was"böses" den Versicherern auch unterstellen.

Dirk