Behördenmotivation, aka : selbstgemachte Löcher stopfen

Wer entscheidet allgemein über die Verwendung beschlagnahmter Wertgegenstände?

Werden Gelder in Sachsen beschlagnahmt, die sogenannte Vermögensabschöpfung, kommen die Gelder grundsätzlich dem allgemeinen Staatshaushalt des Freistaats Sachsen zu Gute. Sollten die beschlagnahmten Summen einen Sockelbetrag von 500.000 Euro übersteigen, gehen die Einnahmen bis zu einem Betrag von fünf Millionen Euro zu 52,5 Prozent an das sächsische Innenministerium und zu 22,5 Prozent an das sächsische Justizministerium. Damit soll die Motivation der beteiligten Behörden (Justiz und Polizei) gestärkt werden.

https://www.mdr.de/nachrichten/sachs...lizei-100.html