Angebote auserhalb von E-Bay sind unzulässig, würde den VK darauf hinweisen und Ihn auffordern Dein Gebot zu streichen, da er gegen die E-Bay-Regeln verstoßen hat und Du deshalb seine seriösität anzweifelst.

Würde die Mails aber alle über E-Bay verschicken damit Du beweise hast.

Ansosten bezweifle ich das er von Israel aus sein Geld einklagen wird *fg*

Greetz Jörg