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  1. #1
    GMT-Master
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    Themenstarter
    Vielen Dank für Eure Antworten. Genau diese Antworten bestätigen meine Gedanken und mein angelesenes Wissen bezüglich WEGs.
    Leider versucht die Verwalterin hier "auf doof" einen Umlaufbeschluss zu erreichen.
    Ich bin der einzige der scheinbar den Vertrag gelesen hat, da ich nicht unterschrieben habe. Es sind leider solche Punkte wie Zustimmung beim Verkauf, etc. inkludiert.

    Meine Punkte/Bedenken habe ich bereits der Verwalterin und den anderen Eigentümern mitgeteilt und um eine erneute ETV gebeten um diese Punkte zu kären und zu beschliessen.
    Leider kam als Antwort der Verwalterin nur, das ich ja klagen kann.
    Die anderen Eigentümer haben sich nicht dazu geäussert.

    Scheinbar sind meine Gedankengänge nicht "out of space".
    Wie kann ich "erzwingen" das die Punkte durch eine ETV abgestimmt und beschlossen werden?

  2. #2
    Milgauss
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    Zustimmung zum Verkauf ist meist durch die Teilungserklärung festgelegt, dann ist dafür auch lt. WEG ein zusätzliches Verwalterhonorar fällig, wenn in der Teilungserklärung nix steht, kann sie in ihren Vertrag reinschreiben was sie will und kriegt nix.
    Erzwingen kannste nix, wennste alleine bist und alle anderen ja sagen, Beschlussanfechtung ist zu spät, klagen auf Nichtigkeit bringt in dem Fall auch nix.

    Es stellt sich die Frage, was Du überhaupt willst, sind in dem Verwaltervertrag wirklich solch schlimme Sachen drin, oder findest Du nur das Vorgehen, dass der alte Verwalter beim "in die Rente gehen" durch die "Übergabe" der Verwaltung an seine Nachfolgerin sich ein kleines Körberlgeld verdient, grenzwertig. Eigentlich ist das gängige Praxis.

    Was ich eventuell wichtiger finde ist, dass Du bei jeder grösseren Instandhaltungsmassnahme auch ein Angebot für die Arbeiten einholst, denn den Satz des Handwerkers zum Verwalter "und wieviel darf ich denn für Sie draufschreiben" ist leider auch gang und gäbe. Alles andere ist nicht ganz so wichtig (für mich zumindest), es sei denn es stehen wirklich komische Sachen im Vertrag

  3. #3
    GMT-Master
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    Themenstarter
    Geht mir um den Vertrag, der leider viele Punkte beinhaltet die für den Verwalter "gut" sind, aber nicht für die Eigentümer. (Auch o.g. Punkt zu Handwerkern. Sie muss sich nichts autorisieren lassen. Sie kann Aufträge vergeben, wie sie lustig ist.)
    Und mir geht es um die Bestellungsdauer.
    D.h. Ich möchte die Verwalterin nicht 5 Jahre an der Backe haben, sondern erstmal nur bis zur nächsten ETV und dann soll ordentlich darüber beschlossen werden, wie lange sie bestellt wird. Nicht sie bestimmt, sondern die Gemeinschaft.
    Vertrag soll für beide Seiten passend werden und durch die ETV dann abgesegnet werden.

    Sind das Punkte, die ich (noch) durchsetzen kann?

  4. #4
    Milgauss
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    Durchsetzen kannst Du alleine nix, solange alle anderen nicht auf Deiner Linie sind (mind. 51% inkl.Dir).
    Wenn Du was willst, solltest Du im Vorfeld Allianzen schmieden.
    Was ich überhaupt noch nie gehört habe, dass ein Verwalter Aufträge in unbegrenzter Höhe ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft willkürlich vergeben kann.
    Sollte das so sein und alle anderen heissen das gut, dann verkauf die Wohnung, denn mit so Doofen unter einem Dach wirst Du nicht glücklich.

  5. #5
    Mit den Worten < dann kannst Du ja klagen> hat sie m.E. ihren ersten Fauxpass geleistet.
    Anstatt sich mit dir an einem Tisch zu setzen und womögliche Fragen konstruktiv zu klären, geht Sie sofort auf konfrontation. Wie Konfliktfähig ist Sie denn bei weiteren größeren Problemen? Und die kommen zwangsläufig.

    Ich verstehe Deine Sorgen vollkommen und bei mir würden auch einige Glocken klingeln. Holzauge sei wachsam.
    Jetzt heißt es die anderen Eigentümer aufzuklären und denen mal wirklich anhand Beispiele aufzuzeigen was auf denen zukommen könnte.
    Mir scheint es so , als wenn die vom alten Verwalter eingenullt sind. Nach dem Motto da lief alles, so wird es bleiben.
    Und bei aller Liebe, ein Verwalter, der sich selbst seine Amtszeit bestimmt???Ohne Zustimmung der Eigentümer??
    gruß Jörg

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