Zitat Zitat von markus247 Beitrag anzeigen
Aber woher weißt du denn ohne Überprüfung, ob du 39 km/h oder 41 km/h zu schnell warst? Nicht alle Geräte arbeiten ordnungsgemäß. Und der Unterschied bei der Bestrafung ist deutlich.

Wenn also eine Überprüfung durch Anwalt oder Gericht dazu führt, dass die Begehung des Delikts nicht oder nicht genügend sicher nachgewiesen werden kann, ist es weder unmoralisch noch unanständig, wenn die Bestrafung ausbleibt.
Ganz meiner Meinung. Da hat die "Moral-Keule" auch nichts zu suchen. Dass in dem Fall nur der Bürger Fehler begeht, deren Betrafung er dann auch "moralisch einwandfrei" hinzunehmen hat, lässt dabei völlig außer Acht, dass auch Behörden Fehler machen können, falsch messen, falsch eichen, etc. Sich per Überprüfung durch einen Fachmann Gewissheit zu verschaffen ist auch meiner Meinung nach weder unanständig noch unmoralisch, zahlen kann man dann ja immer noch, nur eben mit bestätigter Gewissheit.

Nachdem der TS sich zur Höhe der genauen Geschwindigkeitsübertretung nicht sicher war, nicht weiß, welche Abweichung sein Tacho anzeigt und das alles am Ende Strafrelevant sein könnte, wäre es weder antständig noch moralisch einwandfrei, ein angeordnetes Bußgeld zzgl. ggf. Punkte einfach hinzunehmen, das wäre meiner Meinung nach eher naiv (vorsichtig formuliert...). Ob es einem der Aufwand wert ist, wenn's mit 50,-€ ohne Punkt ausgeht, muss dann jeder selber entscheiden, da wäre bei mir zum Beispiel Aufwand-Nutzen-Verhältnis nimmer gegeben.