Aber woher weißt du denn ohne Überprüfung, ob du 39 km/h oder 41 km/h zu schnell warst? Nicht alle Geräte arbeiten ordnungsgemäß. Und der Unterschied bei der Bestrafung ist deutlich.

Wenn also eine Überprüfung durch Anwalt oder Gericht dazu führt, dass die Begehung des Delikts nicht oder nicht genügend sicher nachgewiesen werden kann, ist es weder unmoralisch noch unanständig, wenn die Bestrafung ausbleibt.