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  1. #1
    Daytona Avatar von dj74
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    Hat was mit Anstand und Moral zu tun, zu seinen Verfehlungen zu stehen.
    Liebe Grüße, Jan
    Wann ist endlich wieder …


  2. #2
    ehemaliges mitglied 24812
    Gast
    Zitat Zitat von dj74 Beitrag anzeigen
    Hat was mit Anstand und Moral zu tun, zu seinen Verfehlungen zu stehen.


    So'n Dankebutton wäre nicht schlecht hier.

    Zitat Zitat von PTF Beitrag anzeigen
    ... Wenn die Übertretung unterm Strich 41 km/h beträgt, ist der Lappen 1 Monat wech, alles andere ist doch egal ...
    2x > 25 km/h innerhalb von 12 Monaten auch.
    Geändert von ehemaliges mitglied 24812 (16.02.2013 um 16:19 Uhr)

  3. #3
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von Kai B. Beitrag anzeigen
    ... 2x > 25 km/h innerhalb von 12 Monaten auch.
    Dazu hast du sicher auch ne Quelle.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  4. #4
    Daytona Avatar von markus247
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Dazu hast du sicher auch ne Quelle.
    Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV ist bei wiederholten Geschwindigkeitsübertretungen der Regelfall für die Anordnung eines Fahrverbotes wegen beharrlicher Pflichtverletzung vorgesehen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Betroffene zwei Geschwindigkeitsübertretungen von jeweils zumindest 26 km/h binnen eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Festsetzung einer Geldbuße (z. B. im Rahmen eines Bußgeldbescheids) begangen hat.
    Bitte beachten Sie, dass es bei der Berechnung der vorgenannten Jahresfrist häufig zu Fehlern kommt.
    Ausschlaggebend ist nicht der Zeitpunkt der ersten Geschwindigkeitsübertretung. Weder der Zeitpunkt der Zustellung des Bußgeldbescheides noch eine etwaige Anhörung bei der Anhaltung nach der Geschwindigkeitsübertretung sind hierfür relevant. Für die Berechnung ist ausschließlich der Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung (z.B. des Bußgeldbescheids) über die erste Geschwindigkeitsübertretung ausschlaggebend.

    Die Welt ist schon ungerecht, Paddy
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  5. #5
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    baden
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Dazu hast du sicher auch ne Quelle.
    Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.....
    Das Fahrverbot bekam ich nur mit Anwalt, Nachweis, dass ich mein PKW unbedingt zur Ausführung meiner beruflichen Tätigkeit brauche,
    in einen nicht unerheblichen Geldbetrag umgewandelt. Bei einem weiteren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung oder ähnlich schwerem Vergehen
    habe ich ein richtiges Problem.

    Gruß
    Martin

  6. #6
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Dazu hast du sicher auch ne Quelle.
    Das steht sogar auf den netten Briefen wegen der ersten Überschreitung drauf.

  7. #7
    Freccione Avatar von Janufer
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    Ich würde den Anhörungsbogen abwarten und dann erstmal schauen ob ´gefühlte´und ´gemessene´ Geschwindigkeit merklich auseinanderliegen.
    Dann kannst Du immer noch entscheiden ob ein Anwalt nötig ist.
    Und zur Moralkeule wurde ich sagen...ich würde es bezahlen und basta.

    Grüsse Jan
    If you pray hard enough, you can make water run uphill! How hard? Hard enough to make water run uphill, of course!

  8. #8
    Day-Date Avatar von Butch
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    Zitat Zitat von Janufer Beitrag anzeigen
    Ich würde den Anhörungsbogen abwarten und dann erstmal schauen ob ´gefühlte´und ´gemessene´ Geschwindigkeit merklich auseinanderliegen.
    Dann kannst Du immer noch entscheiden ob ein Anwalt nötig ist.
    Und zur Moralkeule wurde ich sagen...ich würde es bezahlen und basta.

    Grüsse Jan
    Na, das hört sich doch auch ganz vernünftig an.
    Viel gehaltvoller können die Ratschläge eigentlich nicht mehr werden.
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

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