Hallo Leute,
ich wurde gestern auf der Autobahn mit 127-133km/h bei erlaubten 100km/h geblitzt.
Ich wurde noch nie geblitzt und dann gleich sowas. Die Probezeit ist zum Glück schon vorbei aber ich wollte mal fragen , was da jetzt auf mich zukommt?
ist es wirklich so das man einmal sagen kann, dass man das nicht war ?
Gruß Koko
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16.02.2013, 12:54 #1ehemaliges mitgliedGast
Gestern auf der Autobahn geblitzt-das erste mal!
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16.02.2013, 12:59 #2
127 kmh bringt 80,- € und 3 Punkte.
133 kmh führt zu 120,- € und ebenfalls 3 Punkte.
Wenn du ´ne Verkehrsrechtschutz hast, besuch mal deinen Anwalt. Da gibt´s Hilfe.
Viel Erfolg!Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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16.02.2013, 13:03 #3
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Warum,wozu !? Zahlen und gut ist.Selber Schuld.
VG
Udo
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16.02.2013, 13:07 #4
Weil bei einem nicht geringen Teil der Verfahren schon der Einstellungsbescheid kommt, wenn ein Anwalt nur die Akte anfordert. Mit Rechtschutz ist das schon einen Versuch wert. Zudem halten auch nicht alle anderen Bescheide.
Freut mich aber, dass du die genügende Einsicht hast, kommentarlos und brav zu zahlen.Gruß, Markus
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16.02.2013, 13:17 #5
Hat was mit Anstand und Moral zu tun, zu seinen Verfehlungen zu stehen.
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16.02.2013, 16:15 #6ehemaliges mitglied 24812Gast
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16.02.2013, 16:48 #7
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16.02.2013, 18:13 #8
Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV ist bei wiederholten Geschwindigkeitsübertretungen der Regelfall für die Anordnung eines Fahrverbotes wegen beharrlicher Pflichtverletzung vorgesehen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Betroffene zwei Geschwindigkeitsübertretungen von jeweils zumindest 26 km/h binnen eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Festsetzung einer Geldbuße (z. B. im Rahmen eines Bußgeldbescheids) begangen hat.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Berechnung der vorgenannten Jahresfrist häufig zu Fehlern kommt.
Ausschlaggebend ist nicht der Zeitpunkt der ersten Geschwindigkeitsübertretung. Weder der Zeitpunkt der Zustellung des Bußgeldbescheides noch eine etwaige Anhörung bei der Anhaltung nach der Geschwindigkeitsübertretung sind hierfür relevant. Für die Berechnung ist ausschließlich der Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung (z.B. des Bußgeldbescheids) über die erste Geschwindigkeitsübertretung ausschlaggebend.
Die Welt ist schon ungerecht, PaddyGruß, Markus
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17.02.2013, 07:52 #9
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Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.....
Das Fahrverbot bekam ich nur mit Anwalt, Nachweis, dass ich mein PKW unbedingt zur Ausführung meiner beruflichen Tätigkeit brauche,
in einen nicht unerheblichen Geldbetrag umgewandelt. Bei einem weiteren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung oder ähnlich schwerem Vergehen
habe ich ein richtiges Problem.
Gruß
Martin
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17.02.2013, 08:57 #10
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16.02.2013, 18:45 #11
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Ich würde den Anhörungsbogen abwarten und dann erstmal schauen ob ´gefühlte´und ´gemessene´ Geschwindigkeit merklich auseinanderliegen.
Dann kannst Du immer noch entscheiden ob ein Anwalt nötig ist.
Und zur Moralkeule wurde ich sagen...ich würde es bezahlen und basta.
Grüsse JanIf you pray hard enough, you can make water run uphill! How hard? Hard enough to make water run uphill, of course!
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16.02.2013, 19:38 #12
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16.02.2013, 13:17 #13
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Wenn ich weiss was ich getan habe,stehe ich dazu und zahle.
Ja ich zahle wenn ich mal wieder nichts in den Parkticketautomaten geschmissen habe,ja ich zahle wenn ich bei Spätorange über die Ampel gebrettert bin und ich zähle auch wenn sie mich beim zu schnell fahren erwischt haben ....VG
Udo
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16.02.2013, 13:20 #14
Aber woher weißt du denn ohne Überprüfung, ob du 39 km/h oder 41 km/h zu schnell warst? Nicht alle Geräte arbeiten ordnungsgemäß. Und der Unterschied bei der Bestrafung ist deutlich.
Wenn also eine Überprüfung durch Anwalt oder Gericht dazu führt, dass die Begehung des Delikts nicht oder nicht genügend sicher nachgewiesen werden kann, ist es weder unmoralisch noch unanständig, wenn die Bestrafung ausbleibt.Gruß, Markus
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16.02.2013, 15:29 #15
Ganz meiner Meinung. Da hat die "Moral-Keule" auch nichts zu suchen. Dass in dem Fall nur der Bürger Fehler begeht, deren Betrafung er dann auch "moralisch einwandfrei" hinzunehmen hat, lässt dabei völlig außer Acht, dass auch Behörden Fehler machen können, falsch messen, falsch eichen, etc. Sich per Überprüfung durch einen Fachmann Gewissheit zu verschaffen ist auch meiner Meinung nach weder unanständig noch unmoralisch, zahlen kann man dann ja immer noch, nur eben mit bestätigter Gewissheit.
Nachdem der TS sich zur Höhe der genauen Geschwindigkeitsübertretung nicht sicher war, nicht weiß, welche Abweichung sein Tacho anzeigt und das alles am Ende Strafrelevant sein könnte, wäre es weder antständig noch moralisch einwandfrei, ein angeordnetes Bußgeld zzgl. ggf. Punkte einfach hinzunehmen, das wäre meiner Meinung nach eher naiv (vorsichtig formuliert...). Ob es einem der Aufwand wert ist, wenn's mit 50,-€ ohne Punkt ausgeht, muss dann jeder selber entscheiden, da wäre bei mir zum Beispiel Aufwand-Nutzen-Verhältnis nimmer gegeben.
Nicht das Erzählte reicht - nur das Erreichte zählt!
Beste Grüße,
Matthias
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16.02.2013, 13:33 #16
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Welche Geschwindigkeit wurde gemessen? Ich nehme an, der TS weiß es nicht. Nehmen wir weiter an, daß es 133km/h laut Tacho waren. 10% Vorlauf des Tachos abgezogen und weitere 3km/h Meßtoleranz ebenfalls. Dann kommen 35 Euro Strafe raus. Ok, man könnte ja zumindest mal das Beweisfoto abfordern. Aber wegen 35 Euro zur Polizei fahren.......
LG
Michael
EDIT: Wenn allerdings die angebene Geschwindigkeit das Meßergebnis der Polizei darstellt, heißt es einen Monat Laufen.Geändert von löwenzahn (16.02.2013 um 13:40 Uhr)
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16.02.2013, 13:37 #17Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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16.02.2013, 13:44 #18
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133km/h - 10% = 120km/h
120km/h - 3km/h= 117km/h
117km/h = 17km/h Geschwindigkeitsüberschreitung
17km/h zuviel kosten laut nun aktuellem Bußgeldkatakog, sorry 30 Euro.
LG
Michael
EDIT: und sorry nochmal, Laufen erst ab 41km/h zu schnellGeändert von löwenzahn (16.02.2013 um 13:46 Uhr)
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16.02.2013, 15:17 #19ehemaliges mitgliedGast
[QUOTE=löwenzahn;3756249]133km/h - 10% = 120km/h
120km/h - 3km/h= 117km/h
117km/h = 17km/h Geschwindigkeitsüberschreitung
17km/h zuviel kosten laut nun aktuellem Bußgeldkatakog, sorry 30 Euro.
LG
Michael
Also ich hatte nebenbei das Navi an (nicht eingebaut) und die Höchstgeschwindigkeit des Autos lag laut Navi-GPS bei 136km/h (mehr habe ich an dem Tag nicht geschafft, sonst 140 und 144 Berg ab).
Nachdem ich geblitzt wurde, bin ich vom Gas gegangen und danach sofort gebremst weil u.a. weil so ein Voll....t einfach nach links gefahren ist.
In diesem Augenblick konnte ich im Augenwinkel was mit 120-128 erkennen, also weiß ich die Geschwindigkeit nicht aber sie liegt maximal bei 136km/h.
Und das mit der Tachotoleranz kann ich glaub ich wegen dem Navi vergessen... .Geändert von ehemaliges mitglied (16.02.2013 um 15:20 Uhr)
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16.02.2013, 13:44 #20
Bei 133 aufm Tacho bist Du exakt gemessen ca. 120 - 123 Km/h schnell. Davon gehen noch 3% Meßtoleranz, aufgerundet auf ganze Km/h, weg. Bleibt ein Bußgeld von glaub ich 30 Euro und somit keinerlei Kopfschmerzen übrig.
Zumal bei Schwerpunktkontrollen auf Autobahnen ( und das weiß ich von einem Freund bei der Polizei und aus Erfahrung) die Geräte sowieso höher justiert sind. Die interessiert keiner mit 110, sondern die wirklichen Raser.
120 bei 100 nach Tacho mit Tempomat, hab ich noch nie was bezahlt.
Außer und da wirds interessant: in Baustellen, Tunnels, an fest installierten Blitzern und natürlich bei einigen europäischen Nachbarn sind die Geräte sehr fein justiert.Es grüßt, Gerd G.
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