Hat der 2te Gutachter dein Auto gesehen ?
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07.02.2013, 23:08 #1
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KFZ Unfall Versicherung Weigert sich zu bezahlen, Versicherungsfrage
Guten Abend,
mir ist vor längerer Zeit in Kroatien ein Wohnmobil in meinen BMW 760LI in die Seite reingefahren. ICH bin unschuldig stand auch /(bin nicht gefahren) und er hat mich tuschiert. Er hat die Schuld dann auch gleich auf sich genommen und ich habe es der Gegnerversicherung gemeldet.
Es wurde von mir ein Gutachter bestellt, der den Schaden auf 4600€ dotierte.
Dann habe ich von der Gegnerversicherung einen ca. 10 seitigen Fragebogen zum Unfall erhalten, welchen ich wahrheitsgemäß beantwortet habe.
2 tage später erhielt ich einen Anruf von einem Gutachter der Gegnerversicherung, welche das Fahrzeug besichtigen wollten, (ich habe denen sogar die Möglichkeit eingeräumb befand mich aber grade im Ausland), der Gutachter hat mich am Telefon als Lügner beschimpft und mir Versicherungsbetrug vorgeworfen, falls ich nicht umgehen mein Auto von einem Gutachter der Versicherung anschauen ließ.
ich habe mir darauf einen Anwalt genommen und plözlich beahuptete die Versicherung, dass der entstandene Schaden hier auf der linken Siete schon vor dem Unfall vorhanden gewesen sein muss, die Versicherung habe in einem Zentralregister nachgesehen und lehnt jegliche Schadensregulierung ab.
auf der linken Seite war aber kein einziger Kratzer, auf der rechten Seite war ein Streifschaden bereits vor dem Unfall vorhanden.
da wundert man sich dann doch....
ich habe keine Rechtsschutzversicherung muss jetzt für den Anwalt 1000€ in Vorlage gehen , 2000€ für den Prozessgutachter und nochmal 2500€ für den prozess so mein Anwalt.
Ist das ne neue Masche, dass die Versicherung einfach so dreist ist und etwas beahuptet und hofft man hat nicht die Eier in der Hose den Prozess zu führen?
oder sind die einfach nur Saudumm ??
welche Rechte stehen mir zu falls vor Gericht bestätigt wird, dass kein vorschaden vorhanden war und die Versicherung etwas behauptet hat, was nicht stimmt.
ich muss ca. 5500€ in Vorleistung gehen, bin Selbständig, das Kapital fehlt mir...
das Auto wollte ich schon vor 3 Monaten verkaufen, muss diese Aufgrund des Prozesses behalten um zu beweisen, dass kein Vorschaden bestanden hat.
in wie weit kann ich den Sachbearbeiter der Versicherung dafür haftbar machen???, der in meinen Augen, das so absichtlich hingebogen hat, er weiß genau dass ich recht habe, will mir aber nicht helfen...
wäre dankbar um jeden Rat.Geändert von PCS (07.02.2013 um 23:13 Uhr) Grund: Name der Versicherung entfernt
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07.02.2013, 23:13 #2
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VG
Udo
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07.02.2013, 23:15 #3
Wenn du den Prozess gewinnst, muss die Gegenseite deine Anwalts- und die Gerichtskosten tragen
Grüße
Jonathan
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07.02.2013, 23:15 #4
Was für eine Nummer. Frechheit ! Hoffentlich bekommst du Recht.
Grüße Dirk
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07.02.2013, 23:15 #5
Klingt nun vielleicht blöde, aber die 80€ für die Kfz rs am falschen Ende gespart.
Aber nun gut, auch wenn's hart klingt, wenn du die Kohle für die Klage nicht hast würde ich das Ding mit Faust in der Tasche unter dumm gelaufen abbuchen.
Lass den Schaden für schmales reparieren und Verkauf das Ding.
Alles andere kann sich jahrelang ziehen mit Gutachten und Gegengutachten.liebe grüße von der Küste Andre´
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07.02.2013, 23:22 #6
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ThemenstarterDas Geld ist nicht das Problem, ich finds nur richtig dreist von denen.
zu Udo: nein, der fremde Gutachter hat mein Auto nicht gesehen
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07.02.2013, 23:32 #7
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07.02.2013, 23:36 #8
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07.02.2013, 23:36 #9ehemaliges mitgliedGast
Mein Anwalt wollte von mir noch nie einen Vorschuss. Evtl. brauchst du einen anderen Anwalt.
Dein Gutachter hat Fotos vom Schaden gemacht und die Fahrzeugseite ist klar. Was soll da schief gehen?Geändert von ehemaliges mitglied (07.02.2013 um 23:38 Uhr)
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07.02.2013, 23:42 #10
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07.02.2013, 23:44 #11
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07.02.2013, 23:45 #12ehemaliges mitgliedGast
Geändert von ehemaliges mitglied (07.02.2013 um 23:47 Uhr)
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07.02.2013, 23:47 #13
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07.02.2013, 23:47 #14
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07.02.2013, 23:50 #15
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ThemenstarterIch verstehe nicht, warum ich der Gegnerversicherung weitere Rechte einräumen sollte ??
Das ganze kann sich nur negativ auf mich und den zu erstattenden Betrag auswirken.
Dafür gibt es doch vereidigte Gutachter und nicht einen Gutachter und 2 Tage später kommt der nächste, der es komplett anders sieht und versucht mir die Schäden zu minimieren weil er von der Gegnerversicherung bezahlt wird....
ich bin nicht verpflichtet das Gegnerische Gutachten anzuerkennen !!Geändert von juwelier (07.02.2013 um 23:52 Uhr)
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07.02.2013, 23:54 #16
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Langsam wird's trollig.
Denk mal nach,du willst Geld von denen.Nicht die von dir.VG
Udo
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07.02.2013, 23:54 #17ehemaliges mitgliedGast
Alles klar, der Mann möchte nicht reparieren, sondern kassieren.
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07.02.2013, 23:55 #18
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07.02.2013, 23:57 #19
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07.02.2013, 23:58 #20
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