Hallo Jörg,

frag' bei der örtlichen / zuständigen Handwerkskammer nach einem Sachverständigen und nimm ein paar Euros für eine Beratung vor Ort in die Hand. Je nach dem kann es auch Sinn machen, für eine Erstberatung einen Sachverständigen von ausserhalb des eigenen Kammerbezirks zu beauftragen. Der Sachverständige, der die Erstberatung durchführt ist für den eventuell folgenden Prozeß wegen Befangenheit aus dem Rennen. Im Gespräch vor Ort kann Dir der Sachverständige meist schon in etwa sagen, was tolerierbar bzw. geschuldet ist, was nicht und was die (Wieder-)Herstellung des geschuldeten Zustandes kostet. Das sollte für eine Abwägung, ob Du ein Prozeßrisiko eingehen willst reichen. Falls beim Verursacher oder den Verursachern der Mängel noch was zu holen ist.

Falls ja, ist ab hier wieder ein Anwalt im Spiel. Eine Möglichkeit ist, bei Gericht zunächst ein selbstständiges Beweisverfahren zu beantragen. Die Beweisfragen kann der Gutachter aus der Erstberatung liefern. Ergebnis des Verfahrens (nach etwa einem halben Jahr, aktueller Stand in Köln, Koblenz, Dortmund ...) ist das Gutachten eines vom Gericht bestimmten Gutachters. Dieses Gutachten gilt im dann möglicherweise folgenden Prozeß für bzw. gegen die beteiligten Parteien. Üblicherweise folgen Richter in etwa neun von zehn Fällen den Ausführungen des Gutachters. Deshalb ist dieses Gutachten dann meist eine recht gute Gesprächsgrundlage und könnte einen darauf folgenden Prozeß ersparen.

Hoffe geholfen zu haben.