Heute erhielt ich Post vom Polizeipräsidium (Verkehrskommissariat) mit einer Anhörung bzgl. einer gegen mich gerichteten Strafanzeige wegen Beleidigung. Tatvorwurf: ich soll an Weiberfastnacht vor der Kita meines Sohnes jemanden mit den Worten "do you have any problem, stuff" und "betrunkenen Russen" beleidigt haben. (Zitat aus dem Tatvorwurf")
Tatsächlich trug es sich wie folgt zu (kein Witz):
Am Donnerstag den 7. Februar 2013 (Weiberfastnacht) kurz vor 12:00 Uhr mittags parkte ich mit meinem Auto kostümiert, gut gelaunt und nüchern nahe der Kindertagesstätte xxx, um meinen dort in Betreuung befindlichen Sohn kurz vor Schluss der Kindertagesstätte (an diesem Tag um 12:00 Uhr mittags) von der dortigen Kinderkarnevalsfeier abzuholen. Unverzüglich nach Verlassen des Autos entfernte ich mich von diesem zu Fuß Richtung Kindertagesstätte. Zu diesem Zeitpunkt (ca. bereits 20 m von dem Auto entfernt) bemerkte ich lautes Schreien hinter mir, das meine Aufmerksamkeit auf sich zog. Es befanden sich zu diesem Zeitpunkt ein Mann sowie zwei kleine Kinder mitten auf der Straße. Zu diesem Zeitpunkt bezog ich das Geschrei jenes Mannes noch auf seine Kinder. Sowohl Aggressivität als auch Lautstärke und Tonfall empfand ich als in jeder Hinsicht unangemessen bezüglich der Kommunikation mit einem kleinen Kind.
Ich sprach den Mann daher auf Deutsch an: "Kann ich Ihnen helfen?"
Der Mann brüllte nun weiter in einer (für mich osteuropäisch klingenden) Fremdsprache, die ich nicht verstand, erkennbar an mich als Adressaten gerichtet und gestikulierte in Richtung meines parkenden Wagens.
Da ich die Aufregung nun auf mich bezog, forderte ich den mir persönlich nicht bekannten Mann auf, "wenn er etwas von mir wolle, auf Deutsch zu sprechen, da ich russisch oder was immer er sprechen würde, nicht verstehe." Da der Mann fortfuhr, mich in Fremdsprache anzuschreien und ich den Grund für seine Aufregung verstehen wollte und mich um die Sicherheit meines Autos bei Verlassen des Ortes fürchtete, versuchte ich eine Sprachwechsel ins englische und fragte ihn: "Do you have a Problem with me ?" Ich bin der englischen Sprache fließend mächtig und halte regelmäßig Vorträge auf Englisch. Hätte ich eine Beleidigungsabsicht gehabt, wäre mir mit Sicherheit etwas treffenderes als "stuff" eingefallen. Die deutsche Bedeutung von stuff lautet "Zeugs, Krempel, Stoff, Sachen, Klamotten oä." Der mir zur Last gelegte Satz "Do you have a problem, stuff" ist sowohl im deutschen als auch im englischen vollkommen sinnlos und wurde von mir in dieser Form nicht geäußert. Da der Mann weiter fortfuhr, mich fremdsprachlich anzubrüllen und sich mir zudem in bedrohlicher Weise näherte, forderte ich ihn auf: "Stay away from me." (Zu deutsch: bleiben Sie weg von mir.") Da er die kurze Distanz zwischen uns aufrecht erhielt, nachdem ich einen Schritt rückwärts machte, in dem er mir folgte, fragte ich ihn sodann "Are you drunk ?" (Zu deutsch: "haben Sie getrunken ? / Sind sie betrunken ?") Dies erfolgte nicht in Beleidigungsabsicht, sondern erschien mir in Anbetracht des Auftretens des Herrn sowie der Tatsache, dass es sich um Weiberfastnacht handelt, als eine rationale Erklärung seines Verhaltens und diente mir dazu, zu einer Einschätzung der Situation zu gelangen. Zu diesem Zeitpunkt schaltete sich übrigens eine vorübergehende Mutter eines anderen Kindes der Kindertagesstätte in unseren Disput ein und sprach ausdrücklich und ausschließlich nur den Anzeigenerstatter an, was sein Verhalten eigentlich soll und ob es sich nicht schäme, hier vor den Kindern fast eine Prügelei anzufangen. Die Intervention der vorübergeheden Mutter in Richtung des Anzeigenerstatters ist und war für mich ein Indiz, dass für einen aussenstehenden Beobachter der Aggressor in dieser Situation eindeutig der Anzeigenerstatter war.
In diesem Moment schaltete sich der ca. 7-8jährige Sohn des Herrn in das Gespräch ein, der mir auf deutsch sagte, sein Vater wünsche, dass ich mein Auto vorfahre, damit andere Autos dieses Stelle passieren können, was aus seiner Einschätzung aufgrund von auf der anderen Straßenseite parkenden Fahrzeugen nicht möglich sei. Dieses war aus meiner Sicht zwar objektiv nicht notwendig, da mein Wagen verkehrsgerecht abgestellt war und mehrere Autos während unseres "Gespräches" die Stelle auch problemlos passierten.
Gleichwohl antwortete ich dem Jungen betont und pointiert freundlich auf deutsch "Wenn du mich so nett fragst, mache ich das gerne" bzw. "Wenn ich so nett gefragt werde, mache ich das gerne". Im Anschluss fragte ich den Jungen nach seinem Namen, was dem Vater offenkundig miessfiel. Darauf hin fuhr ich meinen Wagen einige Meter vor und verließ die Strasse im weiteren grußlos, um meinen Sohn pünktlich zur Schließung der Kindertagesstätte abzuholen.
Ich habe daher weder die zitierte Frage auf englisch gestellt (wobei sich meinem Verständnis nach auch keinerlei Beleidigung aus der Frage ergeben würde) noch den Herrn explizit als "betrunkenen Russen" bezeichnet.
Vielmehr habe ich beide Worte nur im og. Kontext verwendet, um ihn
a) aufzufordern, die Kommunikationssprache von dem für mich unverständlichen "russisch" (?) auf deutsch zu wechseln und
b) mit der Frage, ob er getrunken habe, seinen Gemütszustand und die Situation einzuschätzen.
Nachdem sich bei dem ein oder anderen das Schmunzeln ob der Schilderung gelegt hat, nun meine ernst gemeinte Frage(n):
Wie soll ich reagieren:
Og. Schilderung des Ablaufes als Stellungnahme abgeben, Aussagen zum Tatvorwurf bleiben lassen oder was sonst ?
Ich habe über dreissig Jahre aktiven rheinischen Karnevals ohne Strafanzeige wegen Beleidigung oder gar schlimmeren überstanden, nun habe ich Kinderdienst, damit meine Frau "Wievverfasteloovend" feiern kann, und nun das...![]()
Die og. Mutter steht wahrscheinlich nicht als Zeugin zur Verfügung, da ich offen gestanden, nicht mal weiss, wer das genau war. Ich habe halt Bedenken, dass die anwesenden Kinder meines "Kontrahenten" nicht unbedingt die objektivesten Zeugen sind.
Ergebnis 1 bis 20 von 51
Hybrid-Darstellung
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22.02.2013, 21:28 #1
Rechtsrat erbeten - Strafanzeige wegen Beleidigung erhalten
Geändert von cuteluke (22.02.2013 um 21:34 Uhr)
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22.02.2013, 21:34 #2
Hornberger Schießen 2013.
Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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22.02.2013, 21:44 #3RAMichelGast
Ich würde mich an keinen Vorfall erinnern können, wenn ich du wäre. ;-) Alles andere ist zu anstrengend.
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22.02.2013, 21:46 #4
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22.02.2013, 21:47 #5
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Schöne neue Welt, Hauptsache Rechtsschutz versichert
Es grüßt der Bernd
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22.02.2013, 21:47 #6
Verkehrskommissariat hört sich sehr nach Österreich oder Schweiz an. Wo spielt denn das Ganze? Ich tummele mich nur im deutschen Strafrecht und bin auch nur dort fit.
Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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22.02.2013, 21:51 #7
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22.02.2013, 21:54 #8
Nein. Er hat den rheinischen Karneval überstanden. Das sagt nicht aus, wo sich dieser Vorfall ereignet hat...
Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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22.02.2013, 22:21 #9
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22.02.2013, 22:29 #10
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22.02.2013, 21:49 #11
Haben die Ermittlungsbehörden wirklich nichts anders zu tun
?
Beste Grüße, Thilo
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22.02.2013, 21:51 #12
Mir ist etwas schleierhaft, was die Polizei, insbesondere das Verkehrskommissariat, mit einer
Beleidigungsanzeige am Hut hat. Öffentliches Interesse sehe ich nicht, hier wäre allenfalls
ein Personalienaustausch Thema, eine Einstellung durch die StA ist somit quasi vorprogrammiert.
Und wenn Du Dich äußerst, Luke: Ich würde das nicht so bemüht hinschwurbeln. Es war wohl
ein banales Wortgefecht, welches etwas aus den Fugen geraten ist. Keine Beleidigung ist keine
Beleidigung-feddisch...
Ich spreche für NRW.Geändert von Butch (22.02.2013 um 21:52 Uhr)
Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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22.02.2013, 22:04 #13
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In Ö verwendet man weder den Ausdruck "Polizeipräsidium", noch die Bezeichnung "Verkehrskommissariat"
LG, Oliver
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22.02.2013, 22:04 #14
Da es um das Auto ging, könnte es eine Beleidigung im Strassenverkehr sein. Deswegen auch Post vom Verkehrskommisariat.
Wenn ich das richtig sehe, drohen bei einer Verurteilung 5 Punkte
https://www.vrvz.de/verkehrsrecht/beleidigung.html
Ich würde das ernst nehmen.
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22.02.2013, 22:05 #15RAMichelGast
Luke, wenn Du bei einer informellen Vernehmung umfangreiche Einlassungen abgibst, besteht eher die Gefahr, dass Du dich in dem Gestrüpp verhedderst. Besser ist es, sich nicht bewußt an den Vorfall erinnern zu können, zumal der Anzeigeerstatter offenkundig leichte Sprachprobleme hat. Wenn du auf direkte Schilderung des Anzeigesachverhalts eine dunkle Erinnerung daran hast, dass dich ein Ausländer vermutlich auf dein lustiges Kostüm angesprochen, du ihn aber nicht verstanden hast, kannst Du das meines Erachtens so aussagen. Das war es dann aber auch. du hast der Sache keine Bedeutung zugemessen, weil du ja nur deinen Sohn abholen wolltest. Ende der Aussage. Falls du dir das nicht zutraust: Rechtsanwalt beauftragen.
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22.02.2013, 22:07 #16
ich würde in dem Fall nichts ohne Anwalt machen.
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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22.02.2013, 22:14 #17
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23.02.2013, 06:37 #18
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23.02.2013, 07:07 #19
Der Ladung der Polizei musst Du nicht folgen und solltest das auch nicht tun.
Geh zum RA, der beantragt Akteneinsicht und kann dann sehen, was genau Dir zur Last gelegt wird.
Entsprechend kann man dann reagieren.
Wird mit relativ großer Wahrscheinlichkeit eingestellt.Jürgen
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22.02.2013, 22:34 #20RAMichelGast
Bei Beleidigungsdelikten kommt so gut wie nie was heraus, weil das öffentliche Interesse fehlt. Die meisten Staatsanwälte stellen kurzerhand ein. Egal ob mit oder ohne Anwalt.
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