Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1
    Gesperrter User
    Registriert seit
    19.09.2012
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    113

    Rechtliche Frage, benötige Hilfe

    Hallo Kollegen, wie im Titel erwähnt benötige ich Hilfe in einer Rechtsfrage.

    Folgendes Szenario: Drei Freunde haben eine Firma gegründet
    Gesellschafter a, besitzt 40% Anteil an der Firma Gesellschafter b und c je 30%. Gesellschafter a ist zugleich Vorsitzender der Geschäftsführung (alles im Handelsregister hinterlegt).

    a hat Einzelunterschrift, b und c haben Kollektivunterschrift zu zweien.

    Kann Gesellschafter a, alleine entscheiden, dass z.B. Gesellschafter b keine Zeichnungsberichtigung mehr hat? Sprich, kann er ihn aus dem HR als Zeichungsberechtigte Person löschen lassen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!!

    Gruss Mike
    Geändert von Ole (14.01.2013 um 18:24 Uhr)

  2. #2
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    25.359
    Deutsche GmbH oder nach Schweizer Recht?
    Winning isn't everything. It's the only thing. #dot2025

  3. #3
    Daytona Avatar von Agent0815
    Registriert seit
    26.09.2007
    Ort
    Saar-Lor-Lux
    Beiträge
    2.807
    Wo sind wir denn ? In D oder CH oder evtl. sogar AU ?



    Nico war schneller
    Geändert von Agent0815 (14.01.2013 um 18:23 Uhr)
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  4. #4
    Gesperrter User
    Registriert seit
    19.09.2012
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    113
    Themenstarter
    Schweizer Recht (GmbH), jedoch wird das Deutsche Recht bestimmt ähnlich sein oder? Wie ist es den?

    Gruss Mike

  5. #5
    Daytona Avatar von Agent0815
    Registriert seit
    26.09.2007
    Ort
    Saar-Lor-Lux
    Beiträge
    2.807
    Zitat Zitat von Ole Beitrag anzeigen
    Schweizer Recht (GmbH), jedoch wird das Deutsche Recht bestimmt ähnlich sein oder? Wie ist es den?

    Gruss Mike
    An hypothetischen Diskussionen beteilige ich mich nicht - hab nur von Schweizer Uhren ein wenig Ahnung, aber nicht vom Schweizer Gesellschaftsrecht
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  6. #6
    Gesperrter User
    Registriert seit
    19.09.2012
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    113
    Themenstarter
    Zitat Zitat von Agent0815 Beitrag anzeigen
    An hypothetischen Diskussionen beteilige ich mich nicht - hab nur von Schweizer Uhren ein wenig Ahnung, aber nicht vom Schweizer Gesellschaftsrecht
    Wie ist dies den in D geregelt?

    Gruss Mike

  7. #7
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    25.359
    Nun, das höchste Organ in einer GmbH ist die Gesellschafterversammlung. Die Person (oder Personen), die das Geld stellt, bestimmt auch den/die Geschäftsführer.

    Hier sind jetzt alle drei Geschäftsführer auch Gesellschafter (zu unterschiedlichen Teilen). Wenn nichts anderes im Gesellschaftsvertrag bestimmt ist, haben b und c 60% der Stimmen in der Gesellschafterversammlung. Damit könnten sie sogar a als Geschäftsführer abberufen Da sollte aber was im Vertrag geregelt sein - etwa dass Geschäftsführer nur mit 2/3-Mehrheit berufen oder abberufen werden können. Wenn nichts geregelt ist, steht's Zwei gegen Einen für b und c.
    Winning isn't everything. It's the only thing. #dot2025

Ähnliche Themen

  1. Hilfe. Ebay-Problem. Rechtliche Frage
    Von t1mbo im Forum Off Topic
    Antworten: 78
    Letzter Beitrag: 26.01.2012, 21:11
  2. Ebäh - rechtliche Frage ; Hilfe erwünscht ...
    Von ehemaliges mitglied im Forum Off Topic
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 08.10.2011, 11:05
  3. Rechtliche Frage
    Von Subdate300 im Forum Off Topic
    Antworten: 20
    Letzter Beitrag: 17.03.2010, 09:18
  4. rechtliche frage
    Von ibi im Forum Rolex - Haupt-Forum
    Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 05.12.2007, 16:24

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •