Deutsche GmbH oder nach Schweizer Recht?
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14.01.2013, 18:18 #1
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Rechtliche Frage, benötige Hilfe
Hallo Kollegen, wie im Titel erwähnt benötige ich Hilfe in einer Rechtsfrage.
Folgendes Szenario: Drei Freunde haben eine Firma gegründet
Gesellschafter a, besitzt 40% Anteil an der Firma Gesellschafter b und c je 30%. Gesellschafter a ist zugleich Vorsitzender der Geschäftsführung (alles im Handelsregister hinterlegt).
a hat Einzelunterschrift, b und c haben Kollektivunterschrift zu zweien.
Kann Gesellschafter a, alleine entscheiden, dass z.B. Gesellschafter b keine Zeichnungsberichtigung mehr hat? Sprich, kann er ihn aus dem HR als Zeichungsberechtigte Person löschen lassen?
Vielen Dank für eure Hilfe!!
Gruss MikeGeändert von Ole (14.01.2013 um 18:24 Uhr)
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14.01.2013, 18:20 #2Winning isn't everything. It's the only thing. #dot2025
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14.01.2013, 18:22 #3
Wo sind wir denn ? In D oder CH oder evtl. sogar AU ?
Nico war schnellerGeändert von Agent0815 (14.01.2013 um 18:23 Uhr)
Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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14.01.2013, 18:22 #4
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Themenstarter
Schweizer Recht (GmbH), jedoch wird das Deutsche Recht bestimmt ähnlich sein oder? Wie ist es den?
Gruss Mike
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14.01.2013, 18:26 #5
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14.01.2013, 18:28 #6
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Themenstarter
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14.01.2013, 21:20 #7
Nun, das höchste Organ in einer GmbH ist die Gesellschafterversammlung. Die Person (oder Personen), die das Geld stellt, bestimmt auch den/die Geschäftsführer.
Hier sind jetzt alle drei Geschäftsführer auch Gesellschafter (zu unterschiedlichen Teilen). Wenn nichts anderes im Gesellschaftsvertrag bestimmt ist, haben b und c 60% der Stimmen in der Gesellschafterversammlung. Damit könnten sie sogar a als Geschäftsführer abberufenDa sollte aber was im Vertrag geregelt sein - etwa dass Geschäftsführer nur mit 2/3-Mehrheit berufen oder abberufen werden können. Wenn nichts geregelt ist, steht's Zwei gegen Einen für b und c.
Winning isn't everything. It's the only thing. #dot2025
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