Nun, das höchste Organ in einer GmbH ist die Gesellschafterversammlung. Die Person (oder Personen), die das Geld stellt, bestimmt auch den/die Geschäftsführer.
Hier sind jetzt alle drei Geschäftsführer auch Gesellschafter (zu unterschiedlichen Teilen). Wenn nichts anderes im Gesellschaftsvertrag bestimmt ist, haben b und c 60% der Stimmen in der Gesellschafterversammlung. Damit könnten sie sogar a als Geschäftsführer abberufenDa sollte aber was im Vertrag geregelt sein - etwa dass Geschäftsführer nur mit 2/3-Mehrheit berufen oder abberufen werden können. Wenn nichts geregelt ist, steht's Zwei gegen Einen für b und c.
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14.01.2013, 21:20 #7Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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