Nun, das höchste Organ in einer GmbH ist die Gesellschafterversammlung. Die Person (oder Personen), die das Geld stellt, bestimmt auch den/die Geschäftsführer.

Hier sind jetzt alle drei Geschäftsführer auch Gesellschafter (zu unterschiedlichen Teilen). Wenn nichts anderes im Gesellschaftsvertrag bestimmt ist, haben b und c 60% der Stimmen in der Gesellschafterversammlung. Damit könnten sie sogar a als Geschäftsführer abberufen Da sollte aber was im Vertrag geregelt sein - etwa dass Geschäftsführer nur mit 2/3-Mehrheit berufen oder abberufen werden können. Wenn nichts geregelt ist, steht's Zwei gegen Einen für b und c.