Hallo zusammen hätte mal eine Frage zur Zahlungspflicht...
Am 19.12 hab ich mir über einen Makler eine Wohnung gekauft beim Notar alles unterschrieben.
Prompt war am nächsten Tag auch schon der Brief vom Makler im Briefkasten zwecks seiner Provision.
Zahlung: Nach erhalt der Rechnung rein Netto.
Nach telefonischer Rücksprache bot ich ihm an, dass er sein Geld am 02.01 sofort per Blitzüberweisung auf seinem Konto sieht. Er war nicht gerade zufrieden damit, da Jahresabschluss usw möchte er doch noch heuer sein Geld haben.
Das kann doch nicht sein oder?? Hab ich da nicht eine gesetzliche Pflicht von 10 Werktagen oder so?
Vorallem jetzt zwischen Weihnachten und Silvester mit den ganzen Feiertagen.
Grüße
Dominik
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22.12.2012, 19:46 #1
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gesetzliche Zahlungspflicht an Makler
Geändert von NOmBre (22.12.2012 um 19:48 Uhr)
Gruß,
Dominik
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22.12.2012, 19:52 #2
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Kann ich mir nicht vorstellen.
Es grüßt der Bernd
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22.12.2012, 20:06 #3
Sehr kleinlich -
Hast du einen Nachweis unterschrieben? Was steht da drin? Fällig direkt bei Abschluss des Kaufvertrags?
Wenn du jetzt nicht sofort zahlst, wird er dir eine Mahnung schicken, da muss (meines Wissens nach) eine Frist von mindestens einer Woche stehen, bei einem ordentlichen würde ich sogar sagen 14 Tage ( und schon bei der 1.Rechnung 10 Tage nach Erhalt).
Also wenn Du am 2.per Blitzüberweisung zahlst, sollte Dir nix passieren.
Zahlst du die volle Provision? Oder hat er dir einen Nachlass gewährt? Im Falle eines Nachlasses könnte es ja ja Teil der Absprache sein das er sofort sein Geld haben will.
Edit wollte noch wissen:
Warum zahlst du eigentlich nicht sofort? Ich meine was spricht dagegen?
Hat der Makler nicht ordentlich gearbeitet?
Wenn man mit der Leistung zufrieden war, zählt man doch gerne.Geändert von sevenpoolz (22.12.2012 um 20:09 Uhr)
what goes around comes around
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22.12.2012, 20:18 #4
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Im Kaufvertrag steht geschrieben sofort fällig.
Ich zahle die volle Provision. Er hat mir Anfangs auch die falschen Summen berechnet. Heute hat er gleich die korrigierte Summe eingeworfen.
Es spricht nichts dagegen, dass ich sofort zahle hatte aber eigentlich mit ihm ausgemacht im nächsten Jahr. Soviel zu mündlichen Absprachen...
Habe bereits die hälfte des Geldes von einem Sparkonto übertragen jedoch gehen im Monat max. 2000 Euro ohne Vorschusszinsen zahlen zu müssen. Dann werd ich halt den Rest auch noch übertragen ein wenig Zinsen zahlen und alle sind glücklich.
Hätte halt gedacht es gäbe eine gesetzliche Zahlungspflicht etc. die das regelt.
Was wäre wenn ich jetzt bis zum 07.01 im Urlaub wäre und keiner ist Zuhause? Dann täte ich auch blöd dastehen.Geändert von NOmBre (22.12.2012 um 20:21 Uhr)
Gruß,
Dominik
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22.12.2012, 20:32 #5ehemaliges mitgliedGast
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22.12.2012, 20:25 #6
DAs kann aber nicht das Problem des Zahlungsempfängers sein.
77 Grüße!
Gerhard
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22.12.2012, 20:27 #7
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22.12.2012, 20:32 #8
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22.12.2012, 20:46 #9
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22.12.2012, 21:06 #10
Ich glaube hier gehts im Grunde auch nicht um den Makler, sondern darum, dass es in so einem Fall halt ärgerlich ist, kein schriftliche Bestätigung zu haben.
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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22.12.2012, 20:26 #11
Vorschusszinsen vom Sparbuch bei 2000,-- €, sollten doch nicht mehr als rd. 2,50€ ausmachen....
Da wär mir doch jede Diskussion mit dem Makler zu blöde.
Ausserdem heisst es doch im Vertrag "bei Abschluss"
G.
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22.12.2012, 20:55 #12
Unterm Strich würde ich jetzt nicht lange fackeln und bezahlen, auch wenn der Makler ein bisschen kleinlich zu sein scheint. Vielleicht braucht er das Geld noch dieses Jahr, weil er sich eine neue Uhr kaufen will oder gekauft hat.
Die Zeit ist doch zu schade, sich auch darüber noch einen Kopf zu machen. Freu Dich an Deiner neuen Wohnung und genieße Weihnachten!
77 Grüße!
Gerhard
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22.12.2012, 21:28 #13
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Ich kann nachvollziehen, dass es ärgerlich ist. Aber in der Sache offenbar auch kein Beinbruch. Das nächste Mal bist Du schlauer!
Grüße, Manuel
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22.12.2012, 21:57 #14
Servus Dominik,
mach Dir keinen Kopf und zahl so, dass das Geld am 02.01.13 für den Gläubiger verfügbar ist. Bei verbleibenden 2 Banklauftagen ( 24. 12 zählt nicht) bis dahin wird kein seriöser Unternehmer eine Mahnung schreiben und Dich damit in Zahlungsverzug bringen.
Wenn er es trotzdem macht, hat er einfach zu viel Zeit oder die Bank sitzt ihm im Nacken.
Bis zu 5 Banktage sind üblich bei dieser Zahlungart. Wenn er die Kohle sofort will muss er die schon bar bei Dir kassieren.
Und seinen Jahresabschluss sollte er auch so hinbekommen.
Frohes FestGeändert von DS-XELOR (22.12.2012 um 21:58 Uhr)
Es grüßt, Gerd G.
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22.12.2012, 22:19 #15
Wenn es anders abgesprochen war, finde ich es schon schwach von dem Makler - bei uns hat der Kunde 10 Tage nach Erhalt der Rechnung Zeit zu bezahlen, erst dann wird frühestens angemahnt und dann bekommt er nochmal 14Tage zeit.
what goes around comes around
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23.12.2012, 08:32 #16
Vorschusszinsen = verminderter Zinsertrag zum Jahresende.
"Bezahlen" musst Du gar nichts...Beste Grüße!
Peter
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23.12.2012, 08:58 #17
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Hi Dominik,
für Deine Vorschusszinsen ist´s ja egal, ob Du am Donnerstag, Freitag oder Silvester überweist. Wenn Du den Makler ärgern willst, überweise halt an Silvester.
Vertrag ist Vertrag. Schon klar.
Wenn sich der Makler nicht an die mündliche Absprache hält, mache eben negative Werbung für ihn. Ich habe mir gerade ein Schimpfwort verkneifen können, dachte aber an eine Körperöffnung freier Wahl.
Und weil ich´s hier gelesen habe: mündliche Absprachen sind nicht für den A****. Es ist eine Sache des Anstands und der Ehre sich daran zu halten. Davon lebt auch dieses Forum, das ich wirklich schätze.
LG
Michael
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23.12.2012, 09:04 #18
Für mich war es, im privatem wie auch im geschäftlichen immer so, das mein Wort zählt und genauso habe ich es auch gesandt habt.
Bis zu dem Tage als ich mir in den Arsch hätte beißen können das ich die Absprache nicht schriftlich fixiert habe.
Aber aus Fehlern lernt man und seitdem werden Vereinbarungen nur noch schriftlich fixiert.
Wenn ich meinem Kunden als Zahlungsziel den 2.1. verspreche, dann kann er sich da blind drauf verlassen - unbetrachtet dessen ob sich der Kunde noch irgendwann aschig verhält - frei nach dem Motto: versprochen ist versprochen und wird nicht gebrochenwhat goes around comes around
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23.12.2012, 10:25 #19
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23.12.2012, 11:31 #20
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