Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 20 von 27

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Daytona
    Registriert seit
    22.06.2010
    Ort
    Mittelfranken
    Beiträge
    2.409

    gesetzliche Zahlungspflicht an Makler

    Hallo zusammen hätte mal eine Frage zur Zahlungspflicht...

    Am 19.12 hab ich mir über einen Makler eine Wohnung gekauft beim Notar alles unterschrieben.

    Prompt war am nächsten Tag auch schon der Brief vom Makler im Briefkasten zwecks seiner Provision.

    Zahlung: Nach erhalt der Rechnung rein Netto.

    Nach telefonischer Rücksprache bot ich ihm an, dass er sein Geld am 02.01 sofort per Blitzüberweisung auf seinem Konto sieht. Er war nicht gerade zufrieden damit, da Jahresabschluss usw möchte er doch noch heuer sein Geld haben.

    Das kann doch nicht sein oder?? Hab ich da nicht eine gesetzliche Pflicht von 10 Werktagen oder so?

    Vorallem jetzt zwischen Weihnachten und Silvester mit den ganzen Feiertagen.

    Grüße
    Dominik
    Geändert von NOmBre (22.12.2012 um 19:48 Uhr)
    Gruß,
    Dominik

  2. #2
    Freccione
    Registriert seit
    22.01.2011
    Ort
    Kölle am Ring
    Beiträge
    5.730
    Kann ich mir nicht vorstellen.
    Es grüßt der Bernd

  3. #3
    Mr. Wash Avatar von sevenpoolz
    Registriert seit
    04.12.2007
    Beiträge
    5.948
    Sehr kleinlich -
    Hast du einen Nachweis unterschrieben? Was steht da drin? Fällig direkt bei Abschluss des Kaufvertrags?
    Wenn du jetzt nicht sofort zahlst, wird er dir eine Mahnung schicken, da muss (meines Wissens nach) eine Frist von mindestens einer Woche stehen, bei einem ordentlichen würde ich sogar sagen 14 Tage ( und schon bei der 1.Rechnung 10 Tage nach Erhalt).
    Also wenn Du am 2.per Blitzüberweisung zahlst, sollte Dir nix passieren.

    Zahlst du die volle Provision? Oder hat er dir einen Nachlass gewährt? Im Falle eines Nachlasses könnte es ja ja Teil der Absprache sein das er sofort sein Geld haben will.


    Edit wollte noch wissen:

    Warum zahlst du eigentlich nicht sofort? Ich meine was spricht dagegen?
    Hat der Makler nicht ordentlich gearbeitet?

    Wenn man mit der Leistung zufrieden war, zählt man doch gerne.
    Geändert von sevenpoolz (22.12.2012 um 20:09 Uhr)
    what goes around comes around

  4. #4
    Daytona
    Registriert seit
    22.06.2010
    Ort
    Mittelfranken
    Beiträge
    2.409
    Themenstarter
    Im Kaufvertrag steht geschrieben sofort fällig.

    Ich zahle die volle Provision. Er hat mir Anfangs auch die falschen Summen berechnet. Heute hat er gleich die korrigierte Summe eingeworfen.

    Es spricht nichts dagegen, dass ich sofort zahle hatte aber eigentlich mit ihm ausgemacht im nächsten Jahr. Soviel zu mündlichen Absprachen...
    Habe bereits die hälfte des Geldes von einem Sparkonto übertragen jedoch gehen im Monat max. 2000 Euro ohne Vorschusszinsen zahlen zu müssen. Dann werd ich halt den Rest auch noch übertragen ein wenig Zinsen zahlen und alle sind glücklich.

    Hätte halt gedacht es gäbe eine gesetzliche Zahlungspflicht etc. die das regelt.

    Was wäre wenn ich jetzt bis zum 07.01 im Urlaub wäre und keiner ist Zuhause? Dann täte ich auch blöd dastehen.
    Geändert von NOmBre (22.12.2012 um 20:21 Uhr)
    Gruß,
    Dominik

  5. #5
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von NOmBre Beitrag anzeigen
    Im Kaufvertrag steht geschrieben sofort fällig.

    tjo, dann musste das wohl auch...


    Es spricht nichts dagegen, dass ich sofort zahle hatte aber eigentlich mit ihm ausgemacht im nächsten Jahr. Soviel zu mündlichen Absprachen...

    mündlich ist eh fürn $rsch.

    zum zweiten teil, immer ordentliches paperwork haben, wo alles geklärt ist...ggf. kaufvertrag neu aufsetzen lassen.

    so ist der makler im vorteil, er hat ja den vertrag.

  6. #6
    DAs kann aber nicht das Problem des Zahlungsempfängers sein.
    77 Grüße!
    Gerhard

  7. #7
    Daytona
    Registriert seit
    22.06.2010
    Ort
    Mittelfranken
    Beiträge
    2.409
    Themenstarter
    Zitat Zitat von siebensieben Beitrag anzeigen
    DAs kann aber nicht das Problem des Zahlungsempfängers sein.
    Ist es auch nicht. Wie gesagt mündlich hatten wir ausgemacht nächstes Jahr und dann sowas. Finde ich halt auch nicht gerade korrekt von ihm.
    Gruß,
    Dominik

  8. #8
    Steve McQueen
    Registriert seit
    18.02.2004
    Ort
    Ditschiland
    Beiträge
    27.239
    Zitat Zitat von NOmBre Beitrag anzeigen
    Ist es auch nicht. Wie gesagt mündlich hatten wir ausgemacht nächstes Jahr und dann sowas. Finde ich halt auch nicht gerade korrekt von ihm.
    Denn hättest du auch was anderes in den Kaufvertrag schreiben müssen ...
    Sofort = Sofort,Vertrag = Vertrag .
    Oder wartest du beim Übergabetermin auch gerne länger ....
    VG
    Udo

  9. #9
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
    Registriert seit
    28.04.2006
    Beiträge
    15.164
    Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
    Denn hättest du auch was anderes in den Kaufvertrag schreiben müssen ...
    Sofort = Sofort,Vertrag = Vertrag .
    Oder wartest du beim Übergabetermin auch gerne länger ....
    Richtig!

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  10. #10
    Steve McQueen Avatar von paddy
    Registriert seit
    24.06.2004
    Ort
    Glanum
    Beiträge
    24.666
    Ich glaube hier gehts im Grunde auch nicht um den Makler, sondern darum, dass es in so einem Fall halt ärgerlich ist, kein schriftliche Bestätigung zu haben.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  11. #11
    Vorschusszinsen vom Sparbuch bei 2000,-- €, sollten doch nicht mehr als rd. 2,50€ ausmachen....

    Da wär mir doch jede Diskussion mit dem Makler zu blöde.

    Ausserdem heisst es doch im Vertrag "bei Abschluss"

    G.

  12. #12
    Unterm Strich würde ich jetzt nicht lange fackeln und bezahlen, auch wenn der Makler ein bisschen kleinlich zu sein scheint. Vielleicht braucht er das Geld noch dieses Jahr, weil er sich eine neue Uhr kaufen will oder gekauft hat. Die Zeit ist doch zu schade, sich auch darüber noch einen Kopf zu machen. Freu Dich an Deiner neuen Wohnung und genieße Weihnachten!
    77 Grüße!
    Gerhard

  13. #13
    Yacht-Master
    Registriert seit
    27.07.2009
    Beiträge
    1.615
    Ich kann nachvollziehen, dass es ärgerlich ist. Aber in der Sache offenbar auch kein Beinbruch. Das nächste Mal bist Du schlauer!
    Grüße, Manuel

  14. #14
    Day-Date Avatar von DS-XELOR
    Registriert seit
    16.03.2009
    Ort
    ...in Frankens schönsten Wäldern zuhause.
    Beiträge
    4.088
    Servus Dominik,

    mach Dir keinen Kopf und zahl so, dass das Geld am 02.01.13 für den Gläubiger verfügbar ist. Bei verbleibenden 2 Banklauftagen ( 24. 12 zählt nicht) bis dahin wird kein seriöser Unternehmer eine Mahnung schreiben und Dich damit in Zahlungsverzug bringen.
    Wenn er es trotzdem macht, hat er einfach zu viel Zeit oder die Bank sitzt ihm im Nacken.
    Bis zu 5 Banktage sind üblich bei dieser Zahlungart. Wenn er die Kohle sofort will muss er die schon bar bei Dir kassieren.

    Und seinen Jahresabschluss sollte er auch so hinbekommen.

    Frohes Fest
    Geändert von DS-XELOR (22.12.2012 um 21:58 Uhr)
    Es grüßt, Gerd G.

  15. #15
    Mr. Wash Avatar von sevenpoolz
    Registriert seit
    04.12.2007
    Beiträge
    5.948
    Wenn es anders abgesprochen war, finde ich es schon schwach von dem Makler - bei uns hat der Kunde 10 Tage nach Erhalt der Rechnung Zeit zu bezahlen, erst dann wird frühestens angemahnt und dann bekommt er nochmal 14Tage zeit.
    what goes around comes around

  16. #16
    Double-Red Avatar von JoeBlack1822
    Registriert seit
    04.03.2009
    Beiträge
    8.022
    Vorschusszinsen = verminderter Zinsertrag zum Jahresende.
    "Bezahlen" musst Du gar nichts...
    Beste Grüße!
    Peter

  17. #17
    PREMIUM MEMBER
    Registriert seit
    09.05.2007
    Ort
    Rolex Republic
    Beiträge
    3.845
    Hi Dominik,

    für Deine Vorschusszinsen ist´s ja egal, ob Du am Donnerstag, Freitag oder Silvester überweist. Wenn Du den Makler ärgern willst, überweise halt an Silvester.

    Vertrag ist Vertrag. Schon klar.

    Wenn sich der Makler nicht an die mündliche Absprache hält, mache eben negative Werbung für ihn. Ich habe mir gerade ein Schimpfwort verkneifen können, dachte aber an eine Körperöffnung freier Wahl.

    Und weil ich´s hier gelesen habe: mündliche Absprachen sind nicht für den A****. Es ist eine Sache des Anstands und der Ehre sich daran zu halten. Davon lebt auch dieses Forum, das ich wirklich schätze.

    LG

    Michael

  18. #18
    Mr. Wash Avatar von sevenpoolz
    Registriert seit
    04.12.2007
    Beiträge
    5.948
    Für mich war es, im privatem wie auch im geschäftlichen immer so, das mein Wort zählt und genauso habe ich es auch gesandt habt.
    Bis zu dem Tage als ich mir in den Arsch hätte beißen können das ich die Absprache nicht schriftlich fixiert habe.

    Aber aus Fehlern lernt man und seitdem werden Vereinbarungen nur noch schriftlich fixiert.

    Wenn ich meinem Kunden als Zahlungsziel den 2.1. verspreche, dann kann er sich da blind drauf verlassen - unbetrachtet dessen ob sich der Kunde noch irgendwann aschig verhält - frei nach dem Motto: versprochen ist versprochen und wird nicht gebrochen
    what goes around comes around

  19. #19
    Yacht-Master
    Registriert seit
    27.07.2009
    Beiträge
    1.615
    Zitat Zitat von sevenpoolz Beitrag anzeigen
    frei nach dem Motto: versprochen ist versprochen und wird nicht gebrochen
    Richtig - aber man darf sich nicht darauf verlassen, dass es der andere auch so lebt.
    Grüße, Manuel

  20. #20
    Mr. Wash Avatar von sevenpoolz
    Registriert seit
    04.12.2007
    Beiträge
    5.948
    Zitat Zitat von uhrvieh Beitrag anzeigen
    Richtig - aber man darf sich nicht darauf verlassen, dass es der andere auch so lebt.
    Und genau da liegt der Hase im Pfeffer
    what goes around comes around

Ähnliche Themen

  1. Gesetzliche Krankenversicherung?
    Von serpico im Forum Off Topic
    Antworten: 24
    Letzter Beitrag: 30.10.2023, 07:41
  2. Regelung Gesetzliche Feiertage Aussendienst
    Von Townmaster im Forum Off Topic
    Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 17.10.2012, 13:57
  3. Antworten: 25
    Letzter Beitrag: 04.11.2009, 13:07
  4. Makler Alleinauftrag
    Von uhrenmaho im Forum Off Topic
    Antworten: 14
    Letzter Beitrag: 28.10.2007, 17:28

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •