Nicht, wenn der Vermieter den richtigen Anwalt hat
Im Ernst - Du hast eigentlich in allen Punkten ganz überwiegend recht.
Die Kaution ist allerdings beim Vermieter und der wird sie im Zweifel einfach einbehalten.
Dann musst Du auf Rückzahlung klagen, was ziemlich aufwändig ist.
Bei dem Streitwert von max. 500€ fallen nach dem RVG für den RA gerade mal rund 150€ brutto an.
Im Zweifel wird das Verfahren geführt wie ein 50.000€ Verfahren mit Beweisaufnahme etc.
Ganz ehrlich und nicht bös gemeint - ich würde Dir das für das Entgelt nicht machen.
Versucht Euch zu einigen und wenn was "verloren" geht - abhaken.
Klar ist das ärgerlich, aber alles andere macht wirtschaftlich keinen Sinn ... was der Vermieter vermutlich auch weiß.
Grüße,
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Hybrid-Darstellung
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20.12.2012, 06:35 #1Jürgen
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