Meines Wissens nach muss das Geld nur insolvenzsicher angelegt sein. Einige Banken bieten für Vermieter Sammelkonten an, auf denen sie die Kautionen ihrer Mieter einzahlen können. Meines Wissens nach reicht die Zuordbarkeit und die Insolvenzsicherheit aus um dem Gesetz Genüge zu tun.
Letztendlich gilt, "Wo kein Kläger, da ...".
Einige meiner Mieter möchten die Kaution in Raten zahlen. In der Regel entspreche ich deren Wünschen und lasse das Geld in Raten mit der Miete auf mein Mietkonto überweisen.
Am Ende des Mietverhältnisses werden, falls Schäden vom Mieter lt. Abnahmeprotokoll zu tragen sind, von der Kaution abgezogen; der Mieter bekommt die Kaution mit der üblichen Sparbuchverzinsung innerhalb von 2 Wochen nach Abnahme erstattet.
Bislang gab es in der Vergangenheit keine Probleme mit dieser Vorgehensweise. Wie gesagt, "Wo kein Kläger, ...".
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21.12.2012, 22:43 #28ehemaliges mitglied 24812Gast
Geändert von ehemaliges mitglied 24812 (21.12.2012 um 22:50 Uhr)
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