Bin kein Experte aber mein Gefühl sagt mir, dass ihm lediglich die Summe, die geboten wurde zusteht. Die Ebay Gebühr berechnet sich ja auch nur aus der gebotenen Summe ohne irgendwelch Multiplikatoren im Angebotstext. Ich glaube, dass das Angebot in der Form auch gegen die Ebay Richtlinien verstößt, who cares![]()
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Thema: Ebay frage an die Juristen
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17.12.2012, 20:56 #1
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Ebay frage an die Juristen
Nur aus Neugier....dieser Kollege hat jetzt mal ungewollt auf die schnelle 1mio. gemacht mit Hartmetallschrott.
http://www.ebay.de/itm/251199151069?...e#ht_500wt_922
Was meinen die Experten bekommt er das durch vor dem Gericht?
Momentaner Hartmetall kg Preis ist ca. 20€.
Er hat aber 4160€ das kg geboten bekommen weil die Geier das Angebot nicht zu Ende gelesen haben.
1.040.000€ steht ihm doch zu, oder lieg ich da total falsch?
Bin nicht der Anbieter oder verwandt mit ihm, wollte selber drauf bieten hab ihn auf beobachten gehabt.gruss mikel
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17.12.2012, 21:05 #2
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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17.12.2012, 21:07 #3
Das Angebot verstösst gegen die ebay Grundsätze.
Persönlich würde ich das Angebot als irreführend bezeichnen, warten wir mal was die Juristen sagen.Grüße
Marcus
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17.12.2012, 21:09 #4ehemaliges mitgliedGast
Wer bezahlt bitte für 250 kg Schrott über 4000 EUR? Selbst Kupfer bringt nur 1/4 der Summe.
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17.12.2012, 21:12 #5
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17.12.2012, 21:15 #6
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Wenn die Qualität passt (sprich alles VHM ist), sind 250kg VHM Schrott das Geld locker Wert.
Bezüglich des Angebots meine ich auch, dass ihm zusteht, was geboten wurde.
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17.12.2012, 21:15 #7
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17.12.2012, 21:16 #8
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17.12.2012, 21:49 #9RAMichelGast
Ex ärmulo: Angebotstext lautet auf 250 KG, Geboten wird auf den Artikel. Passt. Die versteckte Einschränkung im Fließtext, es würde nur auf ein Kilo geboten, geht in Kombination mit der Überschrift schon ins strafrechtlich relevante Verhalten. Da soll offenkundig getäuscht werden, vermute ich.
Geändert von RAMichel (17.12.2012 um 21:50 Uhr)
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17.12.2012, 21:51 #10
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Der derzeit wohl so um die 15-16€ pro Kg ausmacht ....
VG
Udo
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17.12.2012, 22:20 #11
Im Angebotstext steht doch explizit "ca 250 Kg VHM Schrott Hartmetall Hartmetallschrott Wendeplatten Schneidplatten" und nicht 1kg! Damit ist wohl alles geklärt. Dann kann man nicht im Kleingedruckten das Angebotene verschlechtern.
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17.12.2012, 22:21 #12
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Themenstarter
Trotz das er in der Beschreibung deutlich hervorhebt das es sich "erstmal" nur um 1kg handelt....
danke für deine Meinung Thomas, sicher wirst du recht haben hätte es aber nicht gedacht.
In letzter zeit häufen sich solche Angebote und ich biete ab und an, an sowas deswegen meine frage.
Wollte dem Fuchs erst 4,5k sofortkauf anbieten aber wer schon in seiner Beschreibung mit tricksereien kommt hab ich es gelassen.gruss mikel
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17.12.2012, 22:25 #13RAMichelGast
Die Problematik dürfte schon darin liegen, dass Ebay die zutreffenden Gebühren nicht abrechnen kann. Der Verstoß gegen die AGB von Ebay ist neben der Täuschung sicherlich gegeben.
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18.12.2012, 09:54 #14
Ich glaube nicht das dieses Auktionsergebnis rechtlich Bestand hätte wenn es hart auf hart kommt.
Wäre ich der geleimte Bieter, ich würde den Verkäufer dann mal machen lassen. Das will ich sehen wie er das durchdrücken will.Gruss,
Andi
Das Leben ist viel zu kurz für schlechte Uhren.
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