Ich habe immer wieder eine ähnliche Situation. Fazit vorab: Suche Dir einen Steuerberater oder WP der sich wirklich damit auskennt. Nicht nur mit den steuerlichen Aspekten sondern auch mit der Sozialversicherung. Der Steuerberater um die Ecke ist dafür nicht die beste Wahl. Das erspart dir ggf. viel Ärger. Normalerweise trägt der Arbeitgeber diese Kosten.
Lass dir vertraglich zusichern, dass eine ggf. höhere Steuerlast durch die Entsendung vom Arbeitgeber wieder vergütet wird.
Zu deinen Fragen:
- Steuerpflicht: Du bist da steuerpflichtig wo dein "gewöhnlicher Aufenthalt" ist. Oft wird die 183 Tage Regel angewandt. Heisst du bist da steuerpflichtig wo du dich mindestens 183 Tage aufgehalten hast. Dazu führst du ein "Steuertagebuch", das auflistet wann du dich in welchem Land aufgehalten hast.
- Wenn du dich von deinem Dienstsitz entfernst gibts Spesen.
Versuch gar nicht erst aus google schlau zu werden. Steuerrecht ist schon in einem Land komplex genug und kommt auch immer auf die persönliche Situation an. Such dir professionelle Hilfe.
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07.12.2012, 00:17 #1
Steuerberater anwesend? Frage zum Thema Beschäftigungsverhältnis im EU-Ausland.
Hallo Forum!
Ist zufällig ein Steuerberater anwesend, der Fragen zu folgendem Sachverhalt beantworten kann?
Deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in DE, Nebenwohnsitz in Österreich.
Angestellt mit Dienstsitz in Österreich bei einer österreichischen Firma.
Regelmässige Arbeitseinsätze in Deutschland (am Hauptwohnsitz) 3-4 Tage jede Woche; 1-2 Tage am Firmensitz in Österreich.
Laut der Firma findet aufgrund des Nebenwohnsitzes und Dienstsitzes in Österreich eine Entsendung des Arbeitnehmers nach DE statt (wobei der Arbeitnehmer seine Wohnung in DE nutzt).
Fragen:
- Wo ist der Arbeitnehmer steuerpflichtig?
- Können die Arbeitstage am Wohnsitz in DE wirklich als Entsendung aus AT gesehen und mit Spesen (Tag- und Nachtgeld) entschädigt werden?
- Gibt es eine Konstellation, bei der Lohnsteuer in AT, Sozial- und Krankenversicherung in DE abgeführt werden?
Bin für Auskünfte dankbar, gern auch im direkten Austausch per PN. Gerne auch Hinweise, wo weiterführende Information zu erhalten sind. Danke!Viele Grüße...
René
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07.12.2012, 06:48 #2Grüsse, Steffen
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07.12.2012, 11:37 #3
Steuerpflicht:
Für die in AT ausgeübte Tätigkeit LSt-Abzug durch AG in AT. Für die in D ausgeübte Tätigkeit ESt in D, Zahlung durch AN.
Sozialversicherung:
Versicherungspflicht in D !
Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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07.12.2012, 11:51 #4
- Registriert seit
- 27.08.2011
- Ort
- Düsseldorf
- Beiträge
- 20.629
ich war 1 Jahr auf Secondment in Norwegen und kann Dir ebenfalls nur anraten einen auf das Entsendungsland spezialisierten Berater zu engagieren.
Viele Grüße, Florian!
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07.12.2012, 12:00 #5
Hab noch eins vergessen: Ich glaube im DBA D/AT gibt´s ne Grenzgängerregelgung. Wie weit wohnst Du von der Grenze weg und wie weit ist die Betriebsstätte Deines AG in AT von der Grenze entfernt ?
Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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07.12.2012, 14:48 #6
Vielen Dank für die Antworten!
"Grenzgänger" trifft nicht zu; es geht um Düsseldorf-Wien.Viele Grüße...
René
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07.12.2012, 14:55 #7
- Registriert seit
- 27.08.2011
- Ort
- Düsseldorf
- Beiträge
- 20.629
Bei mir war es Düsseldorf - OsloViele Grüße, Florian!
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08.12.2012, 09:54 #8
Ist Düsseldorf so schrecklich, dass ihr da alle abhaut
?
René: Ok, da kein Grenzgänger, bleibt meine ursprüngliche Aussage stehen.
Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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