Gut Deutschland!

Dann ist Dein Händler einfach zu schwach. Nur mit den Fahrzeugen vor Ort zu arbeiten ist Steinzeit!

In Zeiten von Internet, Smartphones, iPads etc. ist es unabdingbar die Art des Autohandels anzupassen.
Wir haben meistens rund 100 Fahrzeuge vor Ort, organisieren aber zumindest österreichweit Wunschfahrzeuge für unsere Kunden.

Also Kunde droht mit Auftrag, wir eruieren gemeinsam Modell, Ausstattungs- und Preisvorstellung....geben rasch Feedback ob realistisch, suchen, werden meistens fündig und sind um einen Kunden reicher.

Gesetzlich sind wir verpflichtet 24 Monate (mit beiderseitigem Einverständnis auf 12 Monate reduzierbar) Gewährleistung zu geben.
Eine von uns, oder über einen Rückversicherer angebotene Gebrauchtwagengarantie muss inhaltlich in irgendeiner Form über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen, ansonsten können wir Diese gestalten wie wir wollen, da freiwillige Leistung unsererseits.

Die Garantierückversicherer bieten die GW Garantie ausschliesslich über Händler an. Nur so ist der Versicherung möglich einen Preis für solch eine Garantieleistung zu errechnen. Wenn wir also zB 500 Garantieverträge pro Jahr abschliessen, erhalten wir einen fixen Preis, je nach Fahrzeugmodell.

Eine solche Garantie wäre unmöglich für einen Privatkäufer zu kalkulieren.

Was Du vielleicht gehört hast, oder ansprichst, ist eine Herstellergarantieverlängerung. Dies ist bei uns zB. Möglich bei Fahrzeugen die unter 22 Monate alt sind. Hierbei ist es egal ob von Privat oder vom Händler gekauft.


Zitat Zitat von Subdate300 Beitrag anzeigen
Gut, Österreich

Ist verständlich.

Das Problem ist nur, dass halt der Händler nicht immer oder nie das hat was man genau will.
Und wenn dann zufällig eine Privatperson das Überauto anbietet... Wenn ich mich im Porschelager nicht verlesen habe, geht das da auch.

Daher meine Frage.