Zitat Zitat von heradot Beitrag anzeigen
Servicelink, siehe Punkt (8). Entfernen kostet Strafe.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_35a.php

Viele Grüße, Marco
Interessant ! Dieses Juristenkauderwelsch lässt aber mal wieder unbgrenzten Spielraum für Spekulationen....

"...muss dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, dass er für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will..."