Pit, das ist eine übliche Universalklausel, die dem Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts mehr Spielraum in der Planung des Personaleinsatzes geben soll. Wenn es im Betrieb einen aktiven Betriebsrat gibt, läßt sich aus der Klausel aber nicht viel herleiten. Den Passus mit der Anpassung der Vergütung sollte vorsorglich gestrichen werden, um die Möglichkeit der Umsetzung auf einen schlechter dotierten Arbeitsplatz grds. zu verhindern. Zu klären ist auch, ob der Arbeitgeber tatsächlich an mehreren Standorten Betriebsstätten unterhält.