Ergebnis 1 bis 13 von 13
  1. #1
    Daytona Avatar von Wurstsalat
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    Frage zu Arbeitsvertrag

    Guten Morgen zusammen,

    meine Freundin ist gerade zwecks Umzug auf Jobsuche und hat jetzt einen Arbeitsvertrag vorliegen, bei dem ein, zwei Punkte etwas komisch auf mich wirken.
    Hätte gerne mal die Meinung eines Fachmanns gehört ob dies so kritisch ist wie ich es sehe.

    Hier der Vertragspassus:

    Als Dienstsitz wird Worms vereinbart.
    Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer andere zumutbare Tätigkeiten zuzuweisen, die seinen Vorkenntnissen entsprechen, dies ggf. auch in anderen Abteilungen oder an einem anderen Standort.
    Macht er hiervon Gebrauch, ist eine Vergütungsanpassung möglich.


    Besonders der letzte Abschnitt stört mich denn das würde bedeuten, dass der AG das Gehalt auch reduzieren kann.
    Ist das so gewöhnlich?

    Danke im Voraus

    Gruß

    Pit
    Gruß Pit

  2. #2
    Daytona Avatar von markus247
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    Haben wir hier Arbeitsrechtler? Ansonsten frage ich meinen Kollegen ein Büro weiter nachher einmal. Schick doch mal eine PN, falls dir bis heute Nachmittag nicht geholfen wurde.
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  3. #3
    Submariner Avatar von Uhromat
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    Hi,

    aus Arbeitgebersicht günstig, aus der anderen Sicht ungünstig.

    Das ist eine Standardklausel, die es dem AG ermöglichen soll, bei einer Versetzung von München nach Bielefeld, das Gehalt nach unten anzupassen.

    Sollte und kann man m. E. raus verhandeln. (Außer in Worms werden exorbitante Gehälter bezahlt ... ;-)


    LG Peter

  4. #4
    Daytona Avatar von Wurstsalat
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    In meinem Vetrag steht das mit dem Standort auch drin.
    Das ist auch nicht soooo kritisch, aber das mit der Gehaltsanpasung klingt für mich doch sehr unüblich.

    Wie sehen das die anderen?
    Gruß Pit

  5. #5
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Zitat Zitat von Wurstsalat Beitrag anzeigen
    Wie sehen das die anderen?
    Du solltest hier keine Umfrage starten wollen. Markus hat Dir Hilfe angeboten, die solltest Du annehmen, besser wird's hier nicht.

    Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?

  6. #6
    Daytona Avatar von Wurstsalat
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    Hi Nico,

    es kann ja sein, dass sich hier noch andere Experten tummeln, deren Meinung ich natürlich
    auch gerne hören würde.
    Aber Markus, du kannst bitte gerne mal ein Büro nebenan anfragen, was dein Kollege meint.

    Gruß

    Pit
    Gruß Pit

  7. #7
    Submariner Avatar von Uhromat
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    Wurstsalat

    Schade, dass du auf meine Meinung nichts gibst; als langjähriger kfm. GF von mittelständischen Unternehmen habe ich dir die Praxis dargestellt.

    LG P.

  8. #8
    Daytona Avatar von Wurstsalat
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    Themenstarter
    Hallo Peter,

    wer sagt denn, dass ich auf deine Mainung nichts gebe.
    Natürlich gebe ich da etwas drauf und bin dir auch dankbar dafür.

    Nur dein Argument war desonders bezogen auf den Standortwechsel,
    welcher dann eine Gehaltsminderung rechtfertigen würde.
    Allerdings sehe ich eben auch die Gefahr, dass meine Freundin evtl eine andere Arbeit
    am gleichen Standort verrichten soll und dafür weniger Gehalt bekommen soll.

    Also wie gesagt, danke für deine Einschätzung, auch nochmal explizit dazu.

    Gruß

    Pit
    Gruß Pit

  9. #9
    ehemaliges mitglied
    Gast
    also ich ohne ahnung von irgendwas fänd das uncool.

  10. #10
    RAMichel
    Gast
    Pit, das ist eine übliche Universalklausel, die dem Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts mehr Spielraum in der Planung des Personaleinsatzes geben soll. Wenn es im Betrieb einen aktiven Betriebsrat gibt, läßt sich aus der Klausel aber nicht viel herleiten. Den Passus mit der Anpassung der Vergütung sollte vorsorglich gestrichen werden, um die Möglichkeit der Umsetzung auf einen schlechter dotierten Arbeitsplatz grds. zu verhindern. Zu klären ist auch, ob der Arbeitgeber tatsächlich an mehreren Standorten Betriebsstätten unterhält.

  11. #11
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Sonst bekommst du halt eine Änderungskündigung und kannst ja oder nein sagen.

  12. #12
    RAMichel
    Gast
    Zitat Zitat von Toppits Beitrag anzeigen
    Sonst bekommst du halt eine Änderungskündigung und kannst ja oder nein sagen.
    Wenn es denn der Betriebsrat mitmacht...

  13. #13
    Daytona Avatar von Wurstsalat
    Registriert seit
    02.06.2009
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    Themenstarter
    Also einen Betriebsrat gibt es keinen, soweit ich weiß.
    Heißt das, dass falls meine Freundin eine andere, schlecht bezahltere Arbeit verrichten muss,
    muss der Vertrag entsprechend angepasst werden bzw. sie erhält eine Änderungskündigung?
    Weiß nicht, ob ich den Begriff "Änderungskündigung richtig verstanden habe"

    Ja, es gibt auch andere Betriebsstätten in D, allerdings örtlich doch signifikant weiter entfernt.
    Gruß Pit

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