Haben wir hier Arbeitsrechtler? Ansonsten frage ich meinen Kollegen ein Büro weiter nachher einmal. Schick doch mal eine PN, falls dir bis heute Nachmittag nicht geholfen wurde.
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Thema: Frage zu Arbeitsvertrag
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29.10.2012, 11:09 #1
Frage zu Arbeitsvertrag
Guten Morgen zusammen,
meine Freundin ist gerade zwecks Umzug auf Jobsuche und hat jetzt einen Arbeitsvertrag vorliegen, bei dem ein, zwei Punkte etwas komisch auf mich wirken.
Hätte gerne mal die Meinung eines Fachmanns gehört ob dies so kritisch ist wie ich es sehe.
Hier der Vertragspassus:
Als Dienstsitz wird Worms vereinbart.
Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer andere zumutbare Tätigkeiten zuzuweisen, die seinen Vorkenntnissen entsprechen, dies ggf. auch in anderen Abteilungen oder an einem anderen Standort.
Macht er hiervon Gebrauch, ist eine Vergütungsanpassung möglich.
Besonders der letzte Abschnitt stört mich denn das würde bedeuten, dass der AG das Gehalt auch reduzieren kann.
Ist das so gewöhnlich?
Danke im Voraus
Gruß
PitGruß Pit
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29.10.2012, 11:11 #2Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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29.10.2012, 11:13 #3
Hi,
aus Arbeitgebersicht günstig, aus der anderen Sicht ungünstig.
Das ist eine Standardklausel, die es dem AG ermöglichen soll, bei einer Versetzung von München nach Bielefeld, das Gehalt nach unten anzupassen.
Sollte und kann man m. E. raus verhandeln. (Außer in Worms werden exorbitante Gehälter bezahlt ... ;-)
LG Peter
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29.10.2012, 11:28 #4
In meinem Vetrag steht das mit dem Standort auch drin.
Das ist auch nicht soooo kritisch, aber das mit der Gehaltsanpasung klingt für mich doch sehr unüblich.
Wie sehen das die anderen?Gruß Pit
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29.10.2012, 11:30 #5
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29.10.2012, 11:47 #6
Hi Nico,
es kann ja sein, dass sich hier noch andere Experten tummeln, deren Meinung ich natürlich
auch gerne hören würde.
Aber Markus, du kannst bitte gerne mal ein Büro nebenan anfragen, was dein Kollege meint.
Gruß
PitGruß Pit
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29.10.2012, 12:11 #7
Wurstsalat
Schade, dass du auf meine Meinung nichts gibst; als langjähriger kfm. GF von mittelständischen Unternehmen habe ich dir die Praxis dargestellt.
LG P.
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29.10.2012, 12:17 #8
Hallo Peter,
wer sagt denn, dass ich auf deine Mainung nichts gebe.
Natürlich gebe ich da etwas drauf und bin dir auch dankbar dafür.
Nur dein Argument war desonders bezogen auf den Standortwechsel,
welcher dann eine Gehaltsminderung rechtfertigen würde.
Allerdings sehe ich eben auch die Gefahr, dass meine Freundin evtl eine andere Arbeit
am gleichen Standort verrichten soll und dafür weniger Gehalt bekommen soll.
Also wie gesagt, danke für deine Einschätzung, auch nochmal explizit dazu.
Gruß
PitGruß Pit
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29.10.2012, 12:25 #9ehemaliges mitgliedGast
also ich ohne ahnung von irgendwas fänd das uncool.
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29.10.2012, 12:29 #10RAMichelGast
Pit, das ist eine übliche Universalklausel, die dem Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts mehr Spielraum in der Planung des Personaleinsatzes geben soll. Wenn es im Betrieb einen aktiven Betriebsrat gibt, läßt sich aus der Klausel aber nicht viel herleiten. Den Passus mit der Anpassung der Vergütung sollte vorsorglich gestrichen werden, um die Möglichkeit der Umsetzung auf einen schlechter dotierten Arbeitsplatz grds. zu verhindern. Zu klären ist auch, ob der Arbeitgeber tatsächlich an mehreren Standorten Betriebsstätten unterhält.
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29.10.2012, 12:56 #11ehemaliges mitgliedGast
Sonst bekommst du halt eine Änderungskündigung und kannst ja oder nein sagen.
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29.10.2012, 13:00 #12
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29.10.2012, 13:38 #13
Also einen Betriebsrat gibt es keinen, soweit ich weiß.
Heißt das, dass falls meine Freundin eine andere, schlecht bezahltere Arbeit verrichten muss,
muss der Vertrag entsprechend angepasst werden bzw. sie erhält eine Änderungskündigung?
Weiß nicht, ob ich den Begriff "Änderungskündigung richtig verstanden habe"
Ja, es gibt auch andere Betriebsstätten in D, allerdings örtlich doch signifikant weiter entfernt.Gruß Pit
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