Da ja Allerheiligen vor der Tür steht und ich im Sommer den Arbeitgeber gewechselt habe, habe ich folgende Frage zur gesetzlichen Feiertagsregelung.
Nehmen wir an ein Mitarbeiter im Aussendienst wohnt im Bundesland NRW, der Sitz des Arbeitgebers ist das Bundesland Bayern. Sein Einsatzort ist das Bundesland Niedersachsen und ein Teil von NRW.
Gelten die gesetzlichen Feiertagsregelungen des Wohn- oder Firmensitz bzw. Einsatzortes in dem Fall?
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16.10.2012, 19:28 #1
Regelung Gesetzliche Feiertage Aussendienst
Gruß Andreas
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