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  1. #21
    PREMIUM MEMBER Avatar von dpg666
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    Ich finde es völlig legitim, dass der Käufer einen Kaufvertrag haben möchte...

    Wenn ich eine Uhr verkaufe, dann liegt mir sogar als Verkäufer etwas dran, dass ein KV erstellt wird - Absicherung bei späteren Unklarheiten. Ohne anderweitige Vereinbarung haftet man als Verkäufer mit einer 24monatigen Gewährleistung.

    Und als Käufer - kann viele Vorteile haben, wenn man den Kauf nachweisen kann. Denkt nur mal an den wiederverkauf, wenn der kritische Kaufinteressent Angst hat, dass es sichrem einen Fake handelt und kein Beleg vorweisbar ist.

    Auch darf man nicht vergessen, dass es sich vielleicht um Beträge handelt, die so manch einem Kopfschmerzen bereiten.

    Da ich Beruflich und Privat viel mit Verträgen zu tun habe, wundert es mich mittlerweile nicht mehr, wenn komische Anfragen gestellt werden. Viele Menschen sind diesbezüglich einfach unerfahren und unbeholfen. Nicht immer gleich falsche Schlüsse daraus ziehen...
    LG Deni

  2. #22
    Yacht-Master
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    Und - mittlerweile alles glatt gegangen?
    Gruss aus der Hauptstadt von Hubertus.


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