Hallo,
kurze Frage an die Experten. Habe im Dezember 2010 meine damalige Rufnummer von Eplus zu O2 portieren lassen. Jetzt habe ich 21 Monate später die Rechnung dafür bekommen.
Gibt es da nicht irgendwelche Fristen? Mir gehts hier weniger um die Kosten, als viel mehr um die Dauer der Rechnungsstellung.
Danke vorab!
Gruß,
Denis
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18.10.2012, 14:13 #1
Frage zu Rufnummernportierung und Gebühren
Geändert von d_s (18.10.2012 um 14:23 Uhr)
Gruß,
Denis
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18.10.2012, 15:23 #2
Ich denke, da greifen die allgemeinen Verjährungsfristen aus dem BGB. Also in Deinem Fall ab Ende 2010 nach drei Jahren...
Bin kein Jurist, hab nur eben im BGB die §§ 195 und 199 gelesen...Viele Grüße
Matthias
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18.10.2012, 18:23 #3
Korrekt, die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch enstanden ist und beträgt drei Jahre. In deinem Fall ist er also am 31.12.2013 verjährt.
Grüße
Jonathan
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18.10.2012, 21:46 #4
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Themenstarter
Habt vielen Dank!
Drei Jahre ist sehr ordentlichGruß,
Denis
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18.10.2012, 22:18 #5ehemaliges mitgliedGast
Ruf O2 an und wenn du gute Umsätze mit denen machst gibt es eine Gebührengutschrift in Höhe der RG von Eplus.
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Von ducsudi im Forum Off TopicAntworten: 2Letzter Beitrag: 30.04.2008, 20:17
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