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  1. #1
    Geprüftes Mitglied Avatar von d_s
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    Frage zu Rufnummernportierung und Gebühren

    Hallo,

    kurze Frage an die Experten. Habe im Dezember 2010 meine damalige Rufnummer von Eplus zu O2 portieren lassen. Jetzt habe ich 21 Monate später die Rechnung dafür bekommen.

    Gibt es da nicht irgendwelche Fristen? Mir gehts hier weniger um die Kosten, als viel mehr um die Dauer der Rechnungsstellung.

    Danke vorab!

    Gruß,

    Denis
    Geändert von d_s (18.10.2012 um 14:23 Uhr)
    Gruß,
    Denis

  2. #2
    Daytona Avatar von Matti
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    Ich denke, da greifen die allgemeinen Verjährungsfristen aus dem BGB. Also in Deinem Fall ab Ende 2010 nach drei Jahren...

    Bin kein Jurist, hab nur eben im BGB die §§ 195 und 199 gelesen...
    Viele Grüße
    Matthias


  3. #3
    Deepsea Avatar von Joni123
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    Korrekt, die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch enstanden ist und beträgt drei Jahre. In deinem Fall ist er also am 31.12.2013 verjährt.
    Grüße

    Jonathan

  4. #4
    Geprüftes Mitglied Avatar von d_s
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    Themenstarter
    Habt vielen Dank!

    Drei Jahre ist sehr ordentlich
    Gruß,
    Denis

  5. #5
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Ruf O2 an und wenn du gute Umsätze mit denen machst gibt es eine Gebührengutschrift in Höhe der RG von Eplus.

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