Vielleicht noch länger, als dir lieb ist ...
Mindestens in der Schweiz sieht es so aus: "Bei Arbeitgeberkündigungen wird ein wichtiger Grund nur mit Zurückhaltung angenommen. Im Zweifelsfall wird angenommen, dass es für den Arbeitgeber zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen und bis dahin weiterzuführen."
Vielfach werden die Leute bei uns in einer solchen Situation dann freigestellt.
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Thema: Rechtsfrage Kündigung
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16.09.2012, 09:05 #12Gesperrter User
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