"Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist nach der ständigen Rechtsprechung erfolgt, wenn die Erklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass unter gewöhnlichen Verhältnissen mit der Kenntnisnahme durch den Empfänger zu rechnen ist."
Das würde dann bedeuten mit dem Datum der Benachrichtigung des Empfängers (oder dem darauf folgenden Werktag, an dem die Sendung auf dr Post abgeholt werden kann)? Denn ab dann hat er ja theoretisch Zugriff.
Edit sagt, Nico war schneller: Wie wirkt sich die Benachritigung aus, wenn er die Sendung nicht abholt, obwohl sie in seinem "Machtbereich" liegt?
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Thema: Rechtsfrage Kündigung
Baum-Darstellung
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14.09.2012, 12:23 #3
Geändert von paddy (14.09.2012 um 12:24 Uhr)
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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