Der Dr Titel ist nicht Bestandteil des bürgerlich rechtlichen Namens wie etwa ein Adels Titel.
Die Eintragung wird im Passgesetz extra separat geregelt, wäre er Namensbestandeil müsste diese separate Regelung nicht stattfinden.
Siehe Paragraph 1 und 4. Wo ist das Paragraphen Symbol auf dem iPad versteckt?
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12.09.2012, 19:24 #1Yacht-Master
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12.09.2012, 19:28 #2
Ich dachte immer bei akademischen Titeln reicht der jeweils "ranghöhere". Also nicht Herr Prof. Dr. ...., sondern Herr Prof. ....
Zumindest bei mir an der Hochschule galt damals. Wenn man Fakultätsfremde trifft, wird der akademische Titel in der Anrede verwendet. Innerhalb der Fakultät wird er weggelassen auch von einfachen Studenten gegenüber dem Prof. Saloppe Begründung einer meiner Professoren "Wir sind ja hier unter uns!"Geändert von fugazi (12.09.2012 um 19:33 Uhr)
Schöne Grüße, Bernd
Gentlemen, synchronize your watches!
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12.09.2012, 19:34 #3
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12.09.2012, 20:27 #4Yacht-Master
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12.09.2012, 22:44 #5
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