Michael:

Das ist keine übliche Sicherheitsübereignung an Anwälte, die Mandanten in gewissen Kreisen haben........soll aber gelegentlich halt mal vorkommen. In gewissen Kreisen gilt es nämlich als nicht opportun, ein Girokonto zu haben, von welchem man seinen Anwalt bezahlen könnte......da hat man halt lieber Sachwerte, die sich auf besagte Weise "im Notfall" versilbern lassen. Aber: auch von der Rolex des Mandanten kann sich Anwalt abends keine Wurst auf dem Brot leisten.....dazu braucht es etwas mehr!

Gruß Tom - ein Anwalt mit Mandanten aus "gewissen Kreisen"