wenn wir schon bei (mE) überzogenem immaterialgüterschutz sind, frage noch an marcus bzgl. eines themas aus einem anderen thread: weißt du warum es eine markenrechtsverletzung darstellen soll, mehr als eine rolex uhr ohne zustimmung des markeninhabers (rolex) in die USA einzuführen, zb bei dei der einreise? (so anscheinend der US zoll und rolex USA...)

merci
olaf