Zitat Zitat von jibjab Beitrag anzeigen
In Deutschland schließt der Rücktritt ein geltendmachen von Schadensersatz (neben der Leistung oder eines Verzugsschadens) nicht aus - weiß jmd. zufällig wie das in Italien ist?
Manche Leute kommen auf Ideen, köstlich. Sei froh, wenn du dein Geld wieder siehst!