Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1
    ehemaliges mitglied 24812
    Gast

    Frage Fragen zu Hartz IV und Mietzahlung

    Hallo,

    Ich kenne eine alleinerziehende Person, die möchte in die Nähe ihrer Mutter ziehen, damit diese sich um das Kind kümmern und sie arbeiten bzw. eine Ausbildung beginnen kann.

    Laut Jobcenter stehen ihr 250 € Mietbeihilfe Kaltmiete zu. Sie kann nun eine 70 qm große Wohnung für 270 € Kaltmiete bekommen. Die 20 € bekäme sie von der Mutter. Jetzt sagt das Jobcenter, dass sie keine Mietzahlungen erhält, auch nicht die 250 €, wenn die Wohnung teurer ist.

    Das kann doch nicht rechtens sein; oder sehe ich das falsch?

    Meiner Meinung nach müssen Leistungen, die einem Bedürftigen zustehen, auch vom Jobcenter erbracht werden.

  2. #2
    Day-Date Avatar von Butch
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    Beiträge
    4.748
    .

    Gegen den Bescheid kann man Widerspruch einlegen. Ich würde das tun und mir kompetente
    Hilfe sichern. Der Vorgang ist ganz sicher zu komplex, um ihn hier in Gänze und mit einem
    tragfähigen Ergebnis zu diskutieren.
    Geändert von Butch (05.08.2012 um 20:00 Uhr)
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

  3. #3
    ehemaliges mitglied 24812
    Gast
    Zitat Zitat von Butch Beitrag anzeigen
    ..., dass die private Unterstützungsleistung auch in
    einem anderen Rahmen erfolgen könnte.
    ...
    Danke für Deine Antwort. Genau so ist die Argumentation des Jobcenters.

    Die Verwandtschaft soll Leistungen übernehmen, die der Betroffenen bei einer kleineren günstigeren Wohnung zuständen. Irgendwo gibt es ja einen rechtlichen Anspruch von 250 €. Die Verwandtschaft fragt sich natürlich, warum sie sich krummlegen soll, damit das Amt aus der Verantwortung ist. So gut sind sie finanziell nun nicht gestellt.
    Geändert von ehemaliges mitglied 24812 (05.08.2012 um 20:10 Uhr)

  4. #4
    Yacht-Master Avatar von Suerlänner
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    Für einen Zwei Personenhaushalt beträgt die max. zulässige Wohnungsgröße max. 60 qm, da die anzumietende Wohnung deutlich größer ist und das Amt ja nicht nur die Miete sondern auch Betriebskosten übernimmt kann die Übernahme abgelehnt werden.

    Unabhängig davon benötigt Deine Bekannte immer die Zustimmung zum Umzug in eine neue Wohnung.

    Aber es gibt Rechtsanwälte die sind darauf spezialisiert und die Ansichten nach angemessenen Wohnraum weichen stark von gemeinde zu Gemeinde ab.
    Alles Gute

    Torsten

    "Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
    Harold Pinter, britischer Schriftsteller

  5. #5
    ehemaliges mitglied 24812
    Gast
    Das ist korrekt Torsten und für 60 qm übernimmt das Amt 250 € - hier bei uns. Jetzt gibt es aber keine Wohnung, die den Eckdaten entspricht; sie sucht ja schon ca. 1/2 Jahr.
    Das Jobcenter soll ja auch nur die zustehenden Kosten tragen. Die Nebenkosten könnte man ja anteilig herunterrechnen. Sie würde ja sogar auf die Umzugskosten verzichten.
    Vor allen Dingen würde der Staat von diesem Umzug langfristig profitieren. Schließlich kann sie die Kleine bei den Eltern abgeben, sich einer Ausbildung widmen und nebenbei noch ein wenig hinzuverdienen. Später würde sie dem Jobcenter nicht mehr auf der Tasche liegen.
    In der Stadt, in der sie jetzt lebt, hat sie keine Verwandschaft. Ihr Freund hat sich von ihr getrennt.

  6. #6
    Yacht-Master Avatar von giftmischer
    Registriert seit
    28.11.2005
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    Oberland
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    2.107
    Zitat Zitat von Kai B. Beitrag anzeigen
    Vor allen Dingen würde der Staat von diesem Umzug langfristig profitieren.
    Unser Staat und allen voran unsere Politiker denken und handeln leider nie langfristig.
    Gruß,
    Peter.

    US Navy Seals like this

  7. #7
    Day-Date Avatar von Butch
    Registriert seit
    10.06.2004
    Beiträge
    4.748
    ...und schon ist der thread im Eimer...
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

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