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Gegen den Bescheid kann man Widerspruch einlegen. Ich würde das tun und mir kompetente
Hilfe sichern. Der Vorgang ist ganz sicher zu komplex, um ihn hier in Gänze und mit einem
tragfähigen Ergebnis zu diskutieren.
Ergebnis 1 bis 7 von 7
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05.08.2012, 19:13 #1ehemaliges mitglied 24812Gast
Fragen zu Hartz IV und Mietzahlung
Hallo,
Ich kenne eine alleinerziehende Person, die möchte in die Nähe ihrer Mutter ziehen, damit diese sich um das Kind kümmern und sie arbeiten bzw. eine Ausbildung beginnen kann.
Laut Jobcenter stehen ihr 250 € Mietbeihilfe Kaltmiete zu. Sie kann nun eine 70 qm große Wohnung für 270 € Kaltmiete bekommen. Die 20 € bekäme sie von der Mutter. Jetzt sagt das Jobcenter, dass sie keine Mietzahlungen erhält, auch nicht die 250 €, wenn die Wohnung teurer ist.
Das kann doch nicht rechtens sein; oder sehe ich das falsch?
Meiner Meinung nach müssen Leistungen, die einem Bedürftigen zustehen, auch vom Jobcenter erbracht werden.
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05.08.2012, 19:59 #2
Geändert von Butch (05.08.2012 um 20:00 Uhr)
Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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05.08.2012, 20:07 #3ehemaliges mitglied 24812Gast
Danke für Deine Antwort. Genau so ist die Argumentation des Jobcenters.
Die Verwandtschaft soll Leistungen übernehmen, die der Betroffenen bei einer kleineren günstigeren Wohnung zuständen. Irgendwo gibt es ja einen rechtlichen Anspruch von 250 €. Die Verwandtschaft fragt sich natürlich, warum sie sich krummlegen soll, damit das Amt aus der Verantwortung ist. So gut sind sie finanziell nun nicht gestellt.Geändert von ehemaliges mitglied 24812 (05.08.2012 um 20:10 Uhr)
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05.08.2012, 20:10 #4
Für einen Zwei Personenhaushalt beträgt die max. zulässige Wohnungsgröße max. 60 qm, da die anzumietende Wohnung deutlich größer ist und das Amt ja nicht nur die Miete sondern auch Betriebskosten übernimmt kann die Übernahme abgelehnt werden.
Unabhängig davon benötigt Deine Bekannte immer die Zustimmung zum Umzug in eine neue Wohnung.
Aber es gibt Rechtsanwälte die sind darauf spezialisiert und die Ansichten nach angemessenen Wohnraum weichen stark von gemeinde zu Gemeinde ab.Alles Gute
Torsten
"Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
Harold Pinter, britischer Schriftsteller
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05.08.2012, 20:32 #5ehemaliges mitglied 24812Gast
Das ist korrekt Torsten und für 60 qm übernimmt das Amt 250 € - hier bei uns. Jetzt gibt es aber keine Wohnung, die den Eckdaten entspricht; sie sucht ja schon ca. 1/2 Jahr.
Das Jobcenter soll ja auch nur die zustehenden Kosten tragen. Die Nebenkosten könnte man ja anteilig herunterrechnen. Sie würde ja sogar auf die Umzugskosten verzichten.
Vor allen Dingen würde der Staat von diesem Umzug langfristig profitieren. Schließlich kann sie die Kleine bei den Eltern abgeben, sich einer Ausbildung widmen und nebenbei noch ein wenig hinzuverdienen. Später würde sie dem Jobcenter nicht mehr auf der Tasche liegen.
In der Stadt, in der sie jetzt lebt, hat sie keine Verwandschaft. Ihr Freund hat sich von ihr getrennt.
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05.08.2012, 21:38 #6
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05.08.2012, 22:00 #7
...und schon ist der thread im Eimer...
Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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