Nein, Bernd, Planstelle bedeutet in ihrem Fall: sofortige Verbeamtung (möglicherweise mit Probejahr) bei der Stadt München. In diesem Falle wären nur Versetzungsanträge innerhalb städtischer Realschulen in München möglich, ohne aus dem Beamtenverhältnis auszutreten zu müssen.

Sie wäre also nicht beim Freistaat Bayern Beamtin, sondern bei der Stadt München. Das heißt, Versetzungen unter Beibehaltung ihres Beamtenstatus und außerhalb der Landeshauptstadt würden sich ausschließen.

Aber die Entscheidung ist bereits gefallen: Sie wird morgen in München zusagen.

Und sie freut sich bereits wie ein Schnitzel. So zu Recht!!!!

Und ich erst!