Hallo,
Ich kenne eine alleinerziehende Person, die möchte in die Nähe ihrer Mutter ziehen, damit diese sich um das Kind kümmern und sie arbeiten bzw. eine Ausbildung beginnen kann.
Laut Jobcenter stehen ihr 250 € Mietbeihilfe Kaltmiete zu. Sie kann nun eine 70 qm große Wohnung für 270 € Kaltmiete bekommen. Die 20 € bekäme sie von der Mutter. Jetzt sagt das Jobcenter, dass sie keine Mietzahlungen erhält, auch nicht die 250 €, wenn die Wohnung teurer ist.
Das kann doch nicht rechtens sein; oder sehe ich das falsch?
Meiner Meinung nach müssen Leistungen, die einem Bedürftigen zustehen, auch vom Jobcenter erbracht werden.
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05.08.2012, 19:13 #1ehemaliges mitglied 24812Gast
Fragen zu Hartz IV und Mietzahlung
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