Leider richtig.
Das Arbeitszeugnis ist hauptsächlich als Arbeitsbestätigung zu verstehen, mithin als Bestätigung, dass die betreffende Person während einer bestimmten Zeitperiode als Arbeitnehmer im Unternehmen tätig war. Der Arbeitgeber befindet sich in einem Konflikt: Einerseits ist er verpflichtet, wahre und vollständige Angaben zu machen; er darf also nichts Unwahres behaupten und auch nichts Relevantes verschweigen. Andererseits muss das Zeugnis wohlwollend formuliert sein, dem Arbeitnehmer dürfen mit anderen Worten keine Steine in den künftigen beruflichen Weg gelegt werden. Dem Wohlwollen wird in aller Regel jedoch Vorrang eingeräumt. Dadurch verliert das Arbeitszeugnis aber seinen Wert als zuverlässige Quelle zur Beurteilung der Arbeitsleistung.
Nichtsdestotrotz kann ein Arbeitszeugnis unter Umständen einen gewissen Einfluss auf einen positiven oder negativen Entscheid des künftigen Arbeitgebers ausüben.
Ergebnis 1 bis 20 von 24
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24.06.2012, 00:34 #1Viele Grüsse, Chris
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