Erlaubt mir ein wenig Aufklärung:
1. Ein "Design Patent" entspricht einem Geschmacksmuster. Geschützt ist die äußere Formgestaltung. Der Schutzbereich erstreckt sich auf alle Gegenstände, die keinen anderen Gesamteindruck erwecken. Beim Schutzbereich sind der sog. Formenschatz und die Gestaltungsfreiheit zu berücksichtigen. "Design Patent" heißt es in Amerika, dort wird es geprüft und nach erfolgreicher Prüfung eingetragen. In anderen Ländern heißt es "Muster" und wird ohne inhaltliche Prüfung registriert.
2. Für Geschmacksmuster wird in manchen Ländern, so auch in Deutschland, eine Neuheitsschonfrist von einem Jahr gewährt. Das vorliegende Geschmacksmuster nimmt zudem die Priorität eines älteren Geschmacksmusters in Anspruch, das bereits im Oktober 2010 angemeldet wurde. Jede Veröffentlichung vor Oktober 2009 wäre daher problematisch. Die wurde aber mit Sicherheit vom US-Patentamt geprüft.
3. Für technische Patente gilt die Neuheitsschonfrist in den meisten Ländern nicht. Amerika ist eine Ausnahme, dort kann der Erfinder auch ein Jahr ab Veröffentlichung warten, bis er ein Patent anmeldet. Das geht dort deshalb, weil die Amerikaner das "first to invent"-Prinzip haben (das Patent gehört dem, der es zuerst erfunden hat), während fast überall sonst das "first to file"-Prinzip gilt (das Patent gehört dem, der es zuerst angemeldet hat).
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Baum-Darstellung
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08.06.2012, 16:00 #9Beste Grüße,
Marcus
Prisencolinensinainciusol
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