Zwischen Antrag und Patenterteilung liegt ewig. Der Antrag wird schon vorher gestellt worden sein, das Erhalten des Patents wird erst jetzt erfolgt sein.
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08.06.2012, 09:09 #1ehemaliges mitglied 24812Gast
Apple lässt sich MacBook Air Design patentieren - wundert mich jetzt ein wenig?
Hallo,
hier bei Golem ist zu lesen, dass sich Apple Designelemente des Air hat patentieren lassen.
Verwundert mich jetzt ein wenig, da ich bisher davon ausgegangen bin, dass Patente vor Erscheinen eines Produktes erteilt werden müssen.
Ist dem nicht so?
Dann könnte ja jeder Hersteller rückwirkend Patente beantragen um sich Mitbewerber vom Laib zu halten.
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08.06.2012, 09:18 #2
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08.06.2012, 09:33 #3
Nur zur Info, es handelt sich um ein "Design" Patent, nicht um eine technische Erfindung.
Die Spielregeln: http://www.uspto.gov/web/offices/pac/design/laws.html
Die Anmeldung erfolgte im Juli 2011: http://patft.uspto.gov/netacgi/nph-P...296&RS=D661296Geändert von OrangeHand (08.06.2012 um 09:35 Uhr)
Superlative Grüße, Frank
"Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."
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08.06.2012, 09:53 #4
Ist doch für den Hersteller eher schlechter, als dies vorher zu tun.
Wenn man sich anschaut, wann Apple das MBA auf den Markt geschmissen und wann die Mitbewerber angefangen haben sich auch mal in diese Richtung zu bewegen, dann ist eh egal, wann Apple etwas patentieren lässt.
Jahrelang fiel Asus, Samsung und Co. nicht besseres ein als Netbooks in 137 Varianten zu bauen, ein halbes Jahrzehnt später kommen die ersten flachen Notebooks von den Mitbewerbern ...--
Beste Grüße, Andreas
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08.06.2012, 11:32 #5ehemaliges mitglied 24812Gast
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08.06.2012, 12:39 #6
Tja, man muss das Rad nicht neu erfinden. Man muss es sich nur patentieren lassen.
Stand alles im Roadbook
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08.06.2012, 14:05 #7ehemaliges mitglied 24812Gast
Na hoffentlich kommt keiner auf die Idee einen Computer patentieren zu lassen, der sich aufklappen lässt und dadurch den Blick auf Bildschirm und Tastatur freigibt; wohlmöglich noch mit einem Bedienfeld für einen Mauszeiger.
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08.06.2012, 14:27 #8
Ich lass mir die Geste mit dem Mittelfinger patentieren, dann kommt bei jedem Gerichtsverfahren zusätzlich zur Geldstrafe noch die Lizenzgebühr an mich dazu
Stand alles im Roadbook
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08.06.2012, 16:00 #9
Erlaubt mir ein wenig Aufklärung:
1. Ein "Design Patent" entspricht einem Geschmacksmuster. Geschützt ist die äußere Formgestaltung. Der Schutzbereich erstreckt sich auf alle Gegenstände, die keinen anderen Gesamteindruck erwecken. Beim Schutzbereich sind der sog. Formenschatz und die Gestaltungsfreiheit zu berücksichtigen. "Design Patent" heißt es in Amerika, dort wird es geprüft und nach erfolgreicher Prüfung eingetragen. In anderen Ländern heißt es "Muster" und wird ohne inhaltliche Prüfung registriert.
2. Für Geschmacksmuster wird in manchen Ländern, so auch in Deutschland, eine Neuheitsschonfrist von einem Jahr gewährt. Das vorliegende Geschmacksmuster nimmt zudem die Priorität eines älteren Geschmacksmusters in Anspruch, das bereits im Oktober 2010 angemeldet wurde. Jede Veröffentlichung vor Oktober 2009 wäre daher problematisch. Die wurde aber mit Sicherheit vom US-Patentamt geprüft.
3. Für technische Patente gilt die Neuheitsschonfrist in den meisten Ländern nicht. Amerika ist eine Ausnahme, dort kann der Erfinder auch ein Jahr ab Veröffentlichung warten, bis er ein Patent anmeldet. Das geht dort deshalb, weil die Amerikaner das "first to invent"-Prinzip haben (das Patent gehört dem, der es zuerst erfunden hat), während fast überall sonst das "first to file"-Prinzip gilt (das Patent gehört dem, der es zuerst angemeldet hat).Beste Grüße,
Marcus
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