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  1. #1
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Nur ne Frage, ob ich den § jetzt verstehe:

    Heisst das, wenn jemand von Anfang an ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken die Wohnung hatte, kann er jederzeit steuerfrei verkaufen und wenn die Wohnung vermietet war, muss sie im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, bevor sie steuerfrei verkauft werden kann ?

  2. #2
    Sea-Dweller Avatar von Submax
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    Themenstarter
    So habe ich es auch verstanden.
    Bei Besitz und ausschliesslicher Vermietung beträgt die Frist dann 10 Jahre.
    Gruß Max

  3. #3
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Zitat Zitat von Ingo.L Beitrag anzeigen
    Nur ne Frage, ob ich den § jetzt verstehe:

    Heisst das, wenn jemand von Anfang an ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken die Wohnung hatte, kann er jederzeit steuerfrei verkaufen und wenn die Wohnung vermietet war, muss sie im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, bevor sie steuerfrei verkauft werden kann ?
    JA
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

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